Widerspruch gegen Verspätungszuschlag Steuerbescheid
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Häufige Fragen zur Vorlage
Widerspruch gegen Verspätungszuschlag Steuerbescheid – Mustervorlage ansehen
Wenn das Finanzamt in Ihrem Steuerbescheid einen Verspätungszuschlag festsetzt, kann das ärgerlich und finanziell belastend sein. Doch nicht immer ist dieser Zuschlag rechtmäßig oder verhältnismäßig. Besonders bei erstmaliger Fristüberschreitung oder besonderen Umständen lohnt sich ein Einspruch.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie gegen einen Verspätungszuschlag vorgehen können. Sie erhalten eine kostenlose Vorlage und eine klare Anleitung zur erfolgreichen Einlegung Ihres Einspruchs.
Die Muster-Vorlage steht Ihnen am Ende dieser Seite zur direkten Verwendung zur Verfügung.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
[Straße und Hausnummer des Finanzamts]
[Postleitzahl Ort]
[Vorname Nachname]
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Schlüsselinformationen kompakt
- Wer? Steuerpflichtige, bei denen im Steuerbescheid ein Verspätungszuschlag festgesetzt wurde
- Wann? Innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids
- Wie? Schriftlich per Post, Fax oder digital über Elster
- Kosten: Der Einspruch ist kostenfrei
- Zuständige Stelle: Das Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat
Rechtlicher Hintergrund
Die rechtliche Grundlage für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags findet sich in § 152 der Abgabenordnung (AO). Danach kann das Finanzamt einen Zuschlag festsetzen, wenn die Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben wurde.
Seit dem Veranlagungsjahr 2019 ist unter bestimmten Umständen ein Zuschlag zwingend, in vielen Fällen jedoch weiterhin ermessensabhängig. Das bedeutet, das Finanzamt muss prüfen, ob die Festsetzung angemessen ist – z. B. bei erstmaliger Verspätung, Krankheit oder anderen unverschuldeten Gründen kann auf den Zuschlag verzichtet werden.
Der Einspruch richtet sich nach § 347 AO. Die Frist zur Einlegung beträgt gemäß § 355 AO einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Fristen & Bedingungen
- Frist: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen.
- Adresse: An das zuständige Finanzamt laut Bescheid, postalisch, per Fax oder über Elster.
- Form: Schriftlich mit Unterschrift bei Postversand oder elektronisch mit Authentifizierung über Elster.
- Anlagen: Steuerbescheid mit Zuschlag, ggf. ärztliches Attest, technische Nachweise, sonstige Begründungsunterlagen.
Einspruch einlegen – so klappt’s
- Bescheid analysieren: Überprüfen Sie, ob der Verspätungszuschlag nachvollziehbar und korrekt berechnet wurde.
- Fristversäumnis begründen: Notieren Sie die Gründe, warum Sie die Abgabefrist nicht einhalten konnten.
- Nachweise sammeln: Fügen Sie Belege bei, die Ihre Gründe stützen – z. B. Attest, technische Probleme, Behördenkorrespondenz.
- Einspruch schreiben: Nutzen Sie unsere Vorlage, formulieren Sie sachlich und klar.
- Abschicken: Senden Sie den Einspruch per Post, Fax oder Elster rechtzeitig ans Finanzamt.
- Empfang bestätigen lassen: Bitten Sie ggf. um eine schriftliche Eingangsbestätigung.
- Bearbeitungszeit abwarten: Die Prüfung durch das Finanzamt kann mehrere Wochen dauern.
- Reaktion prüfen: Kommt eine Ablehnung, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einzureichen.
Fehler, die den Einspruch unwirksam machen
- Keine Begründung: Der Einspruch enthält keine nachvollziehbaren Gründe für die Fristversäumnis.
- Keine Nachweise: Wichtige Belege wie Atteste oder Bestätigungen fehlen vollständig.
- Frist verpasst: Der Einspruch ging nach Ablauf der Monatsfrist beim Finanzamt ein.
- Formfehler: Einspruch wurde mündlich oder ohne eindeutige Identifikation übermittelt.
- Widersprüchliche Angaben: Die vorgebrachten Gründe sind unlogisch oder weichen von bisherigen Angaben ab.
Alles Wichtige im Überblick
Wann darf das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen?
Ein Verspätungszuschlag darf laut § 152 AO festgesetzt werden, wenn eine Steuererklärung verspätet abgegeben wird. Seit dem Steuerjahr 2019 ist die Festsetzung in bestimmten Fällen sogar verpflichtend – etwa bei automatischer Veranlagung ohne Fristverlängerung. In anderen Fällen liegt die Entscheidung im Ermessen des Finanzamts. Dabei muss es prüfen, ob mildernde Umstände vorliegen, etwa Krankheit, unverschuldete technische Probleme oder eine bisher stets pünktliche Abgabe. Ein pauschales Festsetzen ohne Begründung ist nicht zulässig und kann angefochten werden.
Kann ich eine Fristverlängerung rückwirkend geltend machen?
Eine rückwirkende Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings kann das Finanzamt im Rahmen seiner Ermessensentscheidung berücksichtigen, wenn z. B. ein Antrag auf Fristverlängerung vor Fristablauf gestellt wurde, aber die Bestätigung verzögert oder nicht erfolgt ist. Auch bei unverschuldeter Verspätung (etwa Krankheit oder technische Ausfälle) kann das Finanzamt im Nachhinein zugunsten des Steuerpflichtigen entscheiden – insbesondere im Rahmen eines Einspruchs. Eine klare, belegte Darstellung der Umstände erhöht die Erfolgschancen erheblich.
Was passiert, wenn mein Einspruch gegen den Zuschlag abgelehnt wird?
Wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt, erhalten Sie einen sogenannten „Einspruchsbescheid“. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht erheben. Ob dieser Schritt sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere vom Betrag des Zuschlags und den Erfolgsaussichten. Vorher kann es hilfreich sein, telefonisch Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu halten. Manchmal lassen sich Missverständnisse so klären, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Wichtig: Reichen Sie die Klage fristgerecht und schriftlich beim zuständigen Finanzgericht ein.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.