Widerspruch gegen Telekom Rechnung
Laden Sie hier die passende Vorlage für Ihren Widerspruch herunter.
Wichtige Informationen zur Vorlage
Häufige Fragen zur Vorlage
Widerspruch gegen Telekom Rechnung – Mustervorlage ansehen
Eine zu hohe oder fehlerhafte Telekom-Rechnung ist keine Seltenheit – sei es durch falsche Tarifabrechnungen, nicht bestellte Zusatzleistungen oder Probleme bei der Kündigung. Wichtig ist: Sie müssen fehlerhafte Posten zeitnah und schriftlich beanstanden, um Mahnverfahren oder gar Sperrungen zu verhindern.
Auf dieser Seite erhalten Sie eine rechtssichere Vorlage und eine klare Anleitung, wie Sie gegen eine fehlerhafte Rechnung bei der Telekom Deutschland GmbH Widerspruch einlegen – einfach, sachlich und wirksam.
Weiter unten finden Sie die vollständige Mustervorlage zur direkten Verwendung.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
Kundenservice
53171 Bonn
Nach Prüfung der Abrechnung bestehen aus meiner Sicht Unstimmigkeiten bzw. unberechtigte Forderungen. Konkret beanstande ich folgende Positionen:
[Beispiel: nicht gebuchte Zusatzleistungen / doppelte Abrechnung / Abrechnung für bereits gekündigte Leistungen / fehlerhafte Verbindungsnachweise / nicht nachvollziehbare Roaming-Gebühren].
[Vorname Nachname]
Widerspruch jetzt herunterladen
Wählen Sie hier das Format: PDF oder Word.

Was, wann, wo – im Überblick
- Wer? Telekom-Kundinnen und -Kunden mit fehlerhafter oder unklarer Rechnung
- Wann? Möglichst innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung
- Wie? Schriftlich per Brief, E-Mail oder über das Kontaktformular im Kundenportal
- Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
- Zuständige Stelle: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn
Rechtlicher Hintergrund
Die rechtliche Grundlage für den Widerspruch gegen eine Telekom-Rechnung ergibt sich aus § 315 BGB (einseitige Leistungsbestimmung) und § 60 TKG (Telekommunikationsgesetz).
Laut § 60 Abs. 2 TKG können Kundinnen und Kunden Einwendungen gegen Einzelverbindungsnachweise und Rechnungen innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung geltend machen. Danach gelten die Angaben als anerkannt – außer der Kunde war unverschuldet an der Einwendung gehindert.
Bei strittigen Forderungen hat der Anbieter die Pflicht zur Nachweiserbringung. Außerdem darf der Anschluss bei berechtigtem Widerspruch nicht ohne weiteres gesperrt werden.
Was ist einzuhalten?
- Frist: Einwendungen müssen innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
- Adresse: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn, alternativ über das Kundenportal oder per E-Mail.
- Form: Schriftlich, mit Angabe von Kundennummer, Rechnungsnummer und konkreten Einwänden.
- Anlagen: Kopie der Rechnung, ggf. Einzelverbindungsnachweis, Schriftverkehr zur Vertragsänderung oder Kündigung.
Der Weg zum Einspruch
- Rechnung prüfen: Vergleichen Sie alle Posten mit Ihrem Vertrag, vorherigen Rechnungen und tatsächlicher Nutzung.
- Einzelverbindungen kontrollieren: Fordern Sie ggf. einen Einzelverbindungsnachweis zur Überprüfung an.
- Widerspruch formulieren: Nutzen Sie unsere Vorlage, ergänzen Sie fehlerhafte Positionen und legen Sie Nachweise bei.
- Absenden: Senden Sie den Widerspruch schriftlich per Post (Einwurf-Einschreiben empfohlen) oder über das Telekom-Kundenportal.
- Zahlung unter Vorbehalt: Bezahlen Sie nur den unstrittigen Teil der Rechnung und weisen Sie auf den Vorbehalt hin.
- Antwort abwarten: Telekom prüft die Einwände und antwortet in der Regel innerhalb weniger Wochen.
- Weitere Schritte vorbereiten: Bei fehlender Klärung hilft die Schlichtungsstelle Telekommunikation oder eine Verbraucherzentrale.
Was oft schiefgeht
- Frist versäumt: Einwendungen nach 8 Wochen können unter Umständen abgewiesen werden.
- Unkonkreter Widerspruch: Allgemeine Formulierungen wie „Die Rechnung stimmt nicht“ sind nicht ausreichend.
- Nur telefonisch reklamiert: Ohne schriftliche Einwendung fehlt ein rechtlich verwertbarer Nachweis.
- Vollen Betrag gezahlt: Wer die Rechnung vollständig zahlt, obwohl er widerspricht, erkennt die Forderung möglicherweise an.
- Keine Belege beigelegt: Ohne Nachweise oder Rechnungsvergleich lässt sich der Fehler schwer nachvollziehen.
FAQ – Das sollten Sie wissen
Was passiert nach meinem Widerspruch gegen die Telekom-Rechnung?
Nach Ihrem schriftlichen Widerspruch prüft die Telekom die beanstandeten Posten. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine schriftliche Rückmeldung. Wenn Ihre Einwände berechtigt sind, wird die Rechnung korrigiert. Falls nicht, erhalten Sie eine Begründung. Wichtig: Während der Prüfung dürfen Mahnverfahren und Sperrungen bei strittigen Beträgen nicht einfach fortgesetzt werden. Bezahlen Sie den unstrittigen Teil fristgerecht und dokumentieren Sie Ihre Zahlweise und Kommunikation.
Kann mein Anschluss bei Widerspruch trotzdem gesperrt werden?
Nein, bei berechtigtem Widerspruch darf der Anschluss laut § 60 Abs. 4 TKG grundsätzlich nicht gesperrt werden – zumindest nicht wegen des strittigen Betrags. Die Telekom muss erst eine Klärung herbeiführen und den Widerspruch prüfen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich betonen, dass Sie den nicht strittigen Teil fristgerecht bezahlen und nur gegen konkrete Posten Einspruch einlegen. Bei unrechtmäßiger Sperrung haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Wie weise ich nach, dass die Telekom einen Fehler gemacht hat?
Dafür sollten Sie alle relevanten Unterlagen sammeln: Vertragsunterlagen, frühere Rechnungen, Einzelverbindungsnachweise, E-Mails zur Kündigung oder Tarifwechsel. Wenn eine Leistung abgerechnet wurde, die Sie nie bestellt haben, können Sie z. B. frühere Vertragsbestätigungen oder Mitschriften aus Servicegesprächen beilegen. Auch Bildschirmfotos aus dem Kundenportal sind hilfreich. Je klarer und sachlicher Ihre Argumentation, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Fehler korrigiert wird – bei Bedarf auch mithilfe der Verbraucherschlichtung.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.