Widerspruch gegen Strompreiserhöhung
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Häufige Fragen zur Vorlage
Widerspruch gegen Strompreiserhöhung – Mustervorlage ansehen
Sie haben Post von Ihrem Stromanbieter erhalten: Die Preise sollen steigen – und das oft deutlich. Doch nicht jede Preiserhöhung ist automatisch wirksam. Viele Stromkunden fragen sich: Muss ich das wirklich akzeptieren?
Wenn die Mitteilung nicht ausreichend transparent ist oder keine rechtlich zulässige Grundlage genannt wird, können Sie der Preiserhöhung widersprechen. Auf dieser Seite erhalten Sie eine rechtssichere Vorlage und eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie sich gegen unklare oder überzogene Strompreiserhöhungen wehren.
Die fertige Mustervorlage steht Ihnen weiter unten zur direkten Verwendung zur Verfügung.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
[Straße und Hausnummer des Anbieters]
[Postleitzahl Ort]
Die angekündigte Preiserhöhung erscheint mir weder ausreichend transparent noch nachvollziehbar. Gemäß § 41 Abs. 5 EnWG sind Preisanpassungen nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt, klar begründet und dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt wurden.
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Kurzfassung der wichtigsten Punkte
- Wer? Alle Stromkundinnen und -kunden, deren Vertrag von einer Preiserhöhung betroffen ist
- Wann? Innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung
- Wie? Schriftlich per Brief oder E-Mail mit klarer Ablehnung der Erhöhung
- Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
- Zuständige Stelle: Ihr aktueller Stromversorger (siehe Mitteilung zur Preisänderung)
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für Strompreiserhöhungen ergibt sich aus dem § 41 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Dort ist geregelt, dass Preisanpassungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten angekündigt werden müssen – in Textform und mit klarer Angabe des Umfangs und der Gründe.
Einseitige Preiserhöhungen ohne ausreichende Begründung oder ohne Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht sind nicht wirksam. Stromanbieter sind außerdem verpflichtet, die Zusammensetzung der neuen Preise offenzulegen.
Widersprechen Sie der Preiserhöhung, bleibt Ihr bisheriger Vertragspreis zunächst gültig. Weitere Informationen und rechtliche Einordnungen finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Form und Frist – das ist wichtig
- Frist: Der Widerspruch sollte spätestens sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung erfolgen – besser früher.
- Adresse: An den Stromanbieter laut Preiserhöhungsschreiben, postalisch oder per E-Mail möglich.
- Form: Schriftlich mit klarer Erklärung, dass Sie der Erhöhung widersprechen, Nennung der Kundennummer nicht vergessen.
- Anlagen: Kopie der Ankündigung zur Preiserhöhung, ggf. letzter Vertragsstand, frühere Rechnungen zum Vergleich.
So gehen Sie vor
- Preiserhöhung prüfen: Enthält die Mitteilung eine nachvollziehbare Begründung? Gibt es eine Preisaufschlüsselung?
- Vertrag vergleichen: Prüfen Sie Ihre aktuellen Vertragsbedingungen und ob ein Preisänderungsrecht vereinbart wurde.
- Widerspruch schreiben: Nutzen Sie unsere Vorlage und ergänzen Sie individuelle Angaben wie Kundennummer und Vertragsdaten.
- Versenden: Senden Sie den Widerspruch rechtzeitig per Brief (Einschreiben empfohlen) oder per E-Mail mit Versandnachweis.
- Zahlung anpassen: Weisen Sie auf Zahlung gemäß altem Preis hin, bis eine rechtlich gesicherte Klärung erfolgt.
- Bestätigung abwarten: Der Anbieter sollte sich innerhalb weniger Wochen melden – fordern Sie eine Stellungnahme an.
- Unterlagen sichern: Bewahren Sie alle Schriftwechsel und Nachweise gut auf.
- Sonderkündigung prüfen: Wenn Sie wechseln möchten, steht Ihnen laut Gesetz auch ein Sonderkündigungsrecht zu.
Was Sie besser nicht tun
- Einfach zahlen: Wer der Preiserhöhung nicht widerspricht und den neuen Preis zahlt, akzeptiert die Änderung stillschweigend.
- Unklare Formulierungen: Ein Widerspruch sollte eindeutig formuliert sein, nicht nur als “Rückfrage”.
- Keine Begründung vom Anbieter verlangt: Bitten Sie aktiv um eine Preisaufschlüsselung – das ist Ihr Recht.
- Widerspruch vergessen: Ohne schriftliche Reaktion innerhalb der Frist bleibt Ihnen nur noch die Kündigung.
- Belege nicht gesichert: Halten Sie Versandnachweise und Preisvergleiche bereit, falls es zum Streit kommt.
FAQ – Das sollten Sie wissen
Darf mein Anbieter den Strompreis während der Laufzeit erhöhen?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Stromanbieter darf den Preis während der Vertragslaufzeit nur erhöhen, wenn Ihr Vertrag ein entsprechendes Änderungsrecht enthält. Und selbst dann gilt: Die Erhöhung muss sachlich begründet, rechtzeitig (6 Wochen vorher) und transparent mitgeteilt werden. Bei Festpreisverträgen ist eine Erhöhung generell nicht erlaubt. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau – bei unklaren Klauseln oder ungenügender Begründung haben Sie gute Chancen, der Preiserhöhung zu widersprechen.
Kann ich die Erhöhung einfach ignorieren und den alten Preis weiterzahlen?
Sie sollten nicht einfach nur weniger zahlen – sondern klar und schriftlich der Preiserhöhung widersprechen. Nur so schaffen Sie eine rechtliche Grundlage. In Ihrem Widerspruch sollten Sie mitteilen, dass Sie den bisherigen Preis zahlen und die Rechtmäßigkeit der Erhöhung prüfen lassen möchten. Ohne Widerspruch könnte das Unternehmen Ihr Verhalten als stillschweigende Zustimmung werten. Bei Mahnungen oder Rückfragen können Sie auf Ihre schriftliche Ablehnung verweisen.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?
Ja, nach § 41 Abs. 5 EnWG haben Sie bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig von der Vertragslaufzeit. Die Kündigung muss dem Anbieter vor dem Inkrafttreten der neuen Preise zugehen. Der Anbieter ist verpflichtet, Sie in der Preisanpassungsmitteilung deutlich auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Erfolgt dieser Hinweis nicht oder nur versteckt, ist die Erhöhung möglicherweise unwirksam. Nutzen Sie dieses Recht, wenn Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchten.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.