Widerspruch gegen Rentenversicherung Rentenpunkte
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Häufige Fragen zur Vorlage
Widerspruch gegen Rentenversicherung Rentenpunkte – Mustervorlage ansehen
Die Höhe Ihrer späteren Rente hängt entscheidend von den gesammelten Entgeltpunkten ab. Jeder fehlende oder falsch bewertete Punkt kann spürbare finanzielle Auswirkungen haben. Deshalb sollten Sie Ihren Rentenbescheid sorgfältig prüfen – insbesondere, ob alle Versicherungszeiten korrekt erfasst und gewertet wurden. Ein Widerspruch kann helfen, Fehler zu korrigieren und Ihre Rente zu sichern.
Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie gegen die fehlerhafte Feststellung von Rentenpunkten vorgehen.
Die fertige Vorlage steht am Ende dieser Seite bereit.
[Straße und Hausnummer]
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Abteilung Rente
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Wer, wann, wie – kurz erklärt
- Wer? Versicherte, bei denen Entgeltpunkte im Rentenbescheid oder Versicherungsverlauf fehlen oder falsch berechnet wurden
- Wann? Innerhalb von einem Monat nach Zugang des Rentenbescheids
- Wie? Schriftlich mit Begründung und ggf. Nachweisen
- Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
- Zuständige Stelle: Die Deutsche Rentenversicherung, die den Bescheid ausgestellt hat
Juristische Grundlage in Kürze
Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt nach den Vorgaben des § 63 SGB VI. Grundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten eines Jahres.
Fehlende oder fehlerhaft bewertete Zeiten können durch einen Widerspruch gemäß § 84 SGB X angefochten werden. Werden z. B. Zeiten mit Krankengeldbezug, Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Minijobs nicht oder falsch berücksichtigt, kann dies zu einer fehlerhaften Gesamtbewertung führen.
Ergänzend sind folgende Vorschriften relevant:
- § 55 SGB VI (Beitragszeiten)
- § 56 SGB VI (Berücksichtigungszeiten)
- § 57 SGB VI (Zurechnungszeiten)
Ein gut begründeter Widerspruch mit passenden Belegen kann zu einer Neuberechnung Ihrer Rente führen.
Erforderliche Schritte im Überblick
- Frist: Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rentenbescheids oder Versicherungsverlaufs eingereicht werden.
- Adresse: Der im Bescheid genannte Rentenversicherungsträger (z. B. DRV Bund, DRV Nordbayern).
- Form: Schriftlich mit Angabe der betroffenen Zeiten und idealerweise mit Unterschrift.
- Beilagen: Kopie des Rentenbescheids, betroffener Versicherungsverlauf, Gehaltsnachweise, Schul- oder Ausbildungsbescheinigungen, Kindergeburtsurkunden, Krankengeldnachweise.
Anleitung zum Vorgehen
- Bescheid prüfen: Vergleichen Sie alle angegebenen Versicherungszeiten mit Ihrem tatsächlichen Lebenslauf und Unterlagen.
- Fehlende Punkte identifizieren: Notieren Sie Zeiträume, in denen Einkommen oder Anrechnungszeiten fehlen.
- Belege zusammentragen: Sammeln Sie relevante Dokumente, um Ihre Angaben zu beweisen.
- Widerspruch formulieren: Nutzen Sie unsere Vorlage und passen Sie sie an die betroffenen Zeiträume an.
- Widerspruch einreichen: Reichen Sie den Widerspruch per Einschreiben, Fax oder persönlich bei der DRV ein.
- Rückmeldung abwarten: Die DRV prüft die Angaben und fordert ggf. weitere Nachweise an.
- Ergänzen bei Bedarf: Reichen Sie fehlende Unterlagen so schnell wie möglich nach.
- Widerspruchsbescheid prüfen: Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage beim Sozialgericht möglich.
So gelingt der Einspruch – typische Fehler vermeiden
- Fristversäumnis: Nach einem Monat wird der Bescheid bestandskräftig – spätere Korrektur nur unter engen Voraussetzungen.
- Unvollständige Angaben: Zeiträume werden beanstandet, aber nicht konkret benannt.
- Belege fehlen: Kein Nachweis für Schule, Kindererziehung oder Einkommen beigefügt.
- Falsche Rentenart: Es wurde gegen den falschen Bescheid (z. B. Erwerbsminderungsrente) Widerspruch eingelegt.
- Telefonischer Widerspruch: Telefonate reichen nicht – Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
Unklarheiten? Hier gibt’s Antworten
Was zählt als Entgeltpunkt in der Rentenberechnung?
Ein Entgeltpunkt (EP) spiegelt das Verhältnis Ihres Jahreseinkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten wider. Haben Sie in einem Jahr genau den Durchschnitt verdient, erhalten Sie 1,0 EP. Bei höherem oder niedrigerem Einkommen erhöht oder verringert sich der Wert entsprechend. Entgeltpunkte entstehen nicht nur aus Arbeit, sondern auch aus bestimmten Anrechnungszeiten – etwa Kindererziehungszeiten, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Pflege. Die Summe aller EP bestimmt maßgeblich die Rentenhöhe. Deshalb ist eine korrekte und vollständige Berechnung entscheidend.
Wie finde ich heraus, ob Rentenpunkte fehlen oder falsch sind?
Dazu prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf (liegt jedem Rentenbescheid bei) sorgfältig: Vergleichen Sie die aufgeführten Zeiträume mit Ihrem tatsächlichen Werdegang. Fehlen Zeiten oder wirken bestimmte Jahre zu niedrig bewertet, lohnt sich ein genauer Blick auf Entgelt, Anrechnungszeiten und Bescheinigungen. Besonders häufig fehlen Schulzeiten, Kindererziehungszeiten, geringfügige Beschäftigungen oder Krankengeldphasen. Bitten Sie bei Unklarheiten auch Ihre Krankenkasse oder alte Arbeitgeber um Nachweise. Bei Zweifeln empfiehlt sich ein kostenloses Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung oder eine Kontenklärung.
Was kann ich tun, wenn die DRV auf meinen Widerspruch nicht reagiert?
Wenn Sie nach mehreren Wochen keine Rückmeldung erhalten, senden Sie eine schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung (z. B. 14 Tage). Bleibt die Reaktion aus, können Sie nach drei Monaten Untätigkeitsklage beim Sozialgericht gemäß § 88 SGG erheben. Dies kann sinnvoll sein, um eine Entscheidung zu erzwingen. Vorher kann es hilfreich sein, sich telefonisch beim zuständigen Sachbearbeiter nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen. Notieren Sie sich alle Gesprächsinhalte. Wichtig: Ihre Rentenzahlung läuft währenddessen normal weiter – es geht ausschließlich um die Korrektur der Berechnung.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.