Widerspruch gegen Preiserhöhung Fitnessstudio

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Häufige Fragen zur Vorlage

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Viele Fitnessstudios erhöhen während der laufenden Mitgliedschaft plötzlich den Preis – oft ohne klare Begründung oder ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag. Doch eine solche Preiserhöhung ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Erhöhung unrechtmäßig ist, können Sie Widerspruch einlegen. Auf dieser Seite erhalten Sie eine rechtssichere Vorlage und eine klare Anleitung, wie Sie richtig reagieren – damit Sie nicht mehr zahlen müssen als vertraglich vereinbart.

Am Ende dieser Seite finden Sie die fertige Vorlage zur direkten Verwendung.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]

An das

[Name des Fitnessstudios]
[Straße und Hausnummer des Studios]
[Postleitzahl Ort]

[Ort], [Datum]

Widerspruch gegen die angekündigte Preiserhöhung meines Fitnessstudiovertrags – Kundennummer: [Kundennummer einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der von Ihnen angekündigten Preiserhöhung meines bestehenden Mitgliedsvertrags.

Begründung:

Die Preiserhöhung ist aus meiner Sicht nicht wirksam, da eine einseitige Preisänderung während der vertraglich vereinbarten Laufzeit ohne ausdrückliche vertragliche Grundlage rechtlich nicht zulässig ist. Nach meinem Kenntnisstand enthält mein Vertrag keine entsprechende Klausel.

Ich fordere Sie daher auf, mir den konkreten rechtlichen und vertraglichen Grund für die Preisanpassung mitzuteilen und bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass mein Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgeführt wird.

Bis zur Klärung der Angelegenheit werde ich Zahlungen nur in bisheriger Höhe leisten.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Preiserhöhung Fitnessstudio

Kurz & knapp: Die wichtigsten Infos

  • Wer? Mitglieder eines Fitnessstudios, deren Vertragspreis erhöht werden soll
  • Wann? Möglichst zeitnah nach Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung – am besten vor dem nächsten Zahlungstermin
  • Wie? Schriftlich per Post oder E-Mail, mit klarer Ablehnung der Erhöhung
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Die Geschäftsadresse des jeweiligen Fitnessstudios

Gesetze und Vorschriften

Preiserhöhungen in laufenden Verträgen unterliegen dem deutschen Zivilrecht. Maßgeblich ist hier insbesondere § 305c BGB (Überraschende Klauseln) sowie § 307 BGB (Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Eine Preiserhöhung ist nur dann rechtmäßig, wenn sie im Vertrag ausdrücklich und klar verständlich vereinbart wurde. Klauseln, die dem Anbieter ein einseitiges Preisänderungsrecht ohne konkreten Anlass einräumen, sind in der Regel unwirksam. Ebenso muss die Ankündigung rechtzeitig und transparent erfolgen.

Wird ohne rechtliche Grundlage erhöht, dürfen Sie der Änderung widersprechen und weiterhin den ursprünglichen Preis zahlen. Weitere Informationen finden Sie z. B. bei der Verbraucherzentrale.

Vorgaben und Zeitrahmen

  1. Frist: Keine gesetzliche Widerspruchsfrist, aber möglichst vor Wirksamwerden der Erhöhung reagieren.
  2. Adresse: An das Studio, dessen Kontaktdaten in der Preiserhöhungsmitteilung stehen.
  3. Form: Schriftlich per Brief oder E-Mail mit eindeutiger Ablehnung der Erhöhung.
  4. Anlagen: Mitgliedsvertrag (Kopie), Schreiben zur Preiserhöhung, ggf. Kontoauszüge zur bisherigen Zahlungshöhe.

In wenigen Schritten zum Einspruch

  • Schreiben prüfen: Prüfen Sie, ob eine konkrete Begründung und vertragliche Grundlage genannt wurde.
  • Vertrag vergleichen: Suchen Sie nach Klauseln zu Preisänderungen – oft fehlen diese oder sind unwirksam.
  • Widerspruch formulieren: Nutzen Sie unsere Vorlage und ergänzen Sie ggf. mit vertraglichen Hinweisen.
  • Widerspruch absenden: Senden Sie den Widerspruch rechtzeitig per Post oder E-Mail mit Versandnachweis.
  • Reaktion abwarten: Das Studio sollte Ihnen die Fortsetzung zu alten Konditionen bestätigen oder konkret begründen.
  • Nur bisherigen Beitrag zahlen: Zahlen Sie zunächst weiterhin nur den ursprünglich vereinbarten Monatsbeitrag.
  • Dokumentation sichern: Bewahren Sie alle Schreiben, Verträge und Zahlungsbelege gut auf.
  • Rechtliche Hilfe einholen: Bei Problemen oder Mahnungen hilft die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.

Vermeiden Sie diese Fallstricke

  • Einfach zahlen: Wer zahlt, obwohl keine wirksame Preisanpassung vorliegt, akzeptiert die Änderung stillschweigend.
  • Kein schriftlicher Widerspruch: Nur ein klarer, dokumentierter Widerspruch ist rechtlich wirksam.
  • Klauseln nicht geprüft: Viele ignorieren den Vertragstext – dabei ist er entscheidend für die Zulässigkeit.
  • Zu spät reagiert: Nach mehreren Zahlungen zum höheren Preis kann sich das Studio auf Zustimmung berufen.
  • Keine Belege gesichert: Ohne Vertragskopie oder Zahlungsnachweis wird die Argumentation schwieriger.

Fragen & Antworten

Darf mein Fitnessstudio den Preis einfach so erhöhen?

Nein, eine Preiserhöhung ist nur dann zulässig, wenn sie im Vertrag eindeutig geregelt ist – etwa durch eine transparente, verständliche Preisanpassungsklausel. Ohne eine solche vertragliche Grundlage ist die Erhöhung unwirksam. Das gilt insbesondere bei befristeten Verträgen oder Mindestlaufzeiten. Selbst wenn eine Klausel vorhanden ist, muss sie rechtlich zulässig sein. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die dem Anbieter ein einseitiges Preisänderungsrecht einräumen, werden vom Gesetz (§ 307 BGB) streng geprüft.

Was soll ich tun, wenn das Studio trotz Widerspruch auf die neue Zahlung besteht?

Wenn das Fitnessstudio trotz Ihres Widerspruchs auf den höheren Betrag besteht, sollten Sie weiterhin nur den ursprünglich vereinbarten Betrag zahlen – per Dauerauftrag oder Überweisung mit Hinweis „Zahlung unter Vorbehalt – Preiserhöhung wird widersprochen“. Bewahren Sie Belege und Ihr Widerspruchsschreiben sorgfältig auf. Drohen Mahnungen oder Inkassoschritte, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden oder rechtlichen Beistand einholen. Bei eindeutiger Rechtslage ist das Risiko eines Rechtsstreits in der Regel gering – dennoch gilt: dokumentieren Sie alles genau.

Kann ich wegen der Preiserhöhung außerordentlich kündigen?

Nur wenn eine einseitige Preiserhöhung ohne vertragliche Grundlage erfolgt, kann das ein Sonderkündigungsrecht begründen – allerdings nicht automatisch. Es kommt auf die konkrete Vertragsgestaltung und Laufzeit an. In vielen Fällen haben Kunden bei laufenden Verträgen ein Recht, den Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortzusetzen. Eine Kündigung ist meist nur möglich, wenn die Fortsetzung zu alten Konditionen abgelehnt oder die Leistung erheblich verändert wird. Im Zweifel sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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