Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung

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Wichtige Informationen zur Vorlage

Häufige Fragen zur Vorlage

Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung – Mustervorlage ansehen

Eine fehlerhafte oder intransparente Nebenkostenabrechnung kommt häufig vor. Viele Mieterinnen und Mieter stellen bei genauerer Prüfung fest, dass die Abrechnung nicht plausibel oder formal nicht korrekt ist – etwa durch falsche Umlageschlüssel, nicht umlagefähige Kosten oder fehlende Nachweise.

Wenn auch Sie Zweifel an Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, können Sie formell Widerspruch einlegen. Auf dieser Seite erhalten Sie eine rechtssichere Vorlage sowie eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihre Rechte als Mieterin oder Mieter wahrnehmen.

Die Mustervorlage finden Sie am Ende dieser Seite zur direkten Verwendung.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]


An den

[Name des Vermieters / der Hausverwaltung]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]


[Ort], [Datum]


Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr [Jahr]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Nebenkostenabrechnung vom [Datum des Schreibens] für den Abrechnungszeitraum [01.01.–31.12. Jahr oder individueller Zeitraum] ein.


Begründung:

Nach eingehender Prüfung der Abrechnung bestehen aus meiner Sicht Zweifel an der Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit einzelner Positionen. Insbesondere sind folgende Punkte unklar bzw. aus meiner Sicht fehlerhaft:
[Beispiel: unerwartet hohe Heizkosten / unplausible Hausmeisterkosten / fehlende Umlageschlüssel / nicht umlagefähige Posten enthalten / Abrechnungszeitraum überschritten].


Ich bitte Sie, mir die vollständigen Belege zur Einsicht zur Verfügung zu stellen und die genannten Punkte im Detail zu erläutern. Eine endgültige Prüfung meinerseits erfolgt nach Vorlage dieser Unterlagen.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung

Kurz & knapp: Die wichtigsten Infos

  • Wer? Alle Mieterinnen und Mieter, die eine Nebenkostenabrechnung erhalten haben
  • Wann? Innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung
  • Wie? Schriftlich per Brief oder E-Mail mit klarer Begründung des Widerspruchs
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Ihr Vermieter oder die beauftragte Hausverwaltung

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für die Nebenkostenabrechnung ergibt sich aus § 556 BGB. Dort heißt es: Der Vermieter muss dem Mieter die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Mieterinnen und Mieter wiederum haben ebenfalls 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen und Einwendungen zu erheben.

Die Abrechnung muss klar, nachvollziehbar und vollständig sein. Umlageschlüssel, Einzelkosten, Gesamtkosten und Ablesewerte müssen verständlich aufgeschlüsselt sein. Enthält die Abrechnung Fehler oder ist sie nicht prüffähig, können Sie Widerspruch einlegen und Belegeinsicht verlangen.

Unterstützung erhalten Sie z. B. bei der Deutschen Mieterbund.

Form und Frist – das ist wichtig

  1. Frist: Widerspruch ist innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung möglich.
  2. Adresse: An den im Abrechnungsschreiben genannten Vermieter oder die Hausverwaltung.
  3. Form: Schriftlich mit klaren Einwänden – per Brief (Einwurf-Einschreiben empfohlen) oder E-Mail.
  4. Anlagen: Kopie der Abrechnung, ggf. markierte Auffälligkeiten, bisherige Belege oder Ablesewerte.

So gehen Sie vor

  • Abrechnung genau prüfen: Kontrollieren Sie Abrechnungszeitraum, Umlageschlüssel, Plausibilität der Kosten.
  • Vergleich mit Vorjahr: Prüfen Sie starke Abweichungen zu früheren Jahren oder Mitmietern.
  • Belegeinsicht verlangen: Sie haben das Recht, die Originalbelege einzusehen oder Kopien anzufordern.
  • Widerspruch formulieren: Nutzen Sie unsere Vorlage und fügen Sie konkrete Einwände hinzu.
  • Widerspruch versenden: Per Post (Einwurf-Einschreiben) oder E-Mail mit Lesebestätigung an die Verwaltung senden.
  • Antwort abwarten: Der Vermieter sollte Stellung nehmen oder korrigieren – ggf. erneut nachhaken.
  • Zahlung ggf. zurückhalten: Offene Nachzahlungen können unter Vorbehalt gestellt werden.
  • Beratung einholen: Bei Uneinigkeit hilft der Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht weiter.

Typische Fehler vermeiden

  • Widerspruch vergessen: Nach Ablauf der 12 Monate gilt die Abrechnung als akzeptiert.
  • Unbegründeter Widerspruch: Reine Vermutungen ohne konkrete Einwände sind wenig wirksam.
  • Keine Belegeinsicht verlangt: Ohne Einsicht lassen sich Fehler oft nicht beweisen.
  • Zahlung ohne Vorbehalt: Wer einfach zahlt, ohne zu widersprechen, riskiert Rechtsverlust.
  • Fristen nicht beachtet: Später Widerspruch wird meist nicht mehr anerkannt.

Häufige Fragen

Was ist, wenn ich die Abrechnung nicht verstehe?

Wenn die Nebenkostenabrechnung unklar oder unvollständig ist, haben Sie das Recht, eine Erklärung und Belegeinsicht zu verlangen. Der Vermieter muss Ihnen auf Nachfrage die Abrechnung verständlich erläutern und alle relevanten Unterlagen zugänglich machen – entweder durch Kopien oder Einsichtnahme vor Ort. Nutzen Sie dieses Recht unbedingt, bevor Sie zahlen oder zustimmen. Ist die Abrechnung weiterhin unverständlich oder unvollständig, können Sie Widerspruch einlegen und die Zahlung zurückhalten, bis eine ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt.

Was darf in einer Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden?

Es dürfen nur sogenannte „umlagefähige Betriebskosten“ abgerechnet werden – das regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dazu zählen z. B. Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr, Gebäudereinigung oder Hausmeister, sofern diese Leistungen nicht bereits in der Grundmiete enthalten sind. Reparaturen, Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten dürfen nicht umgelegt werden. Wenn solche Posten auftauchen, sollten Sie der Abrechnung schriftlich widersprechen und Belege verlangen.

Kann ich bei Fehlern auch zu viel gezahlte Beträge zurückfordern?

Ja. Wenn sich nach Ihrem Widerspruch herausstellt, dass die Abrechnung fehlerhaft war und Sie zu viel gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch eingelegt haben. Behalten Sie Nachweise über Zahlungen und alle Schreiben gut auf. Im Zweifel kann auch eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Zögern Sie bei Unstimmigkeiten also nicht, frühzeitig zu handeln.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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