Widerspruch gegen Mobilfunkvertrag Vertragsverlängerung
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Wichtige Informationen zur Vorlage
Häufige Fragen zur Vorlage
Widerspruch gegen Mobilfunkvertrag Vertragsverlängerung – Mustervorlage ansehen
Viele Mobilfunkverträge wurden früher automatisch um 12 oder 24 Monate verlängert – auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundschaft. Doch seit Dezember 2021 ist das nicht mehr zulässig. Verträge dürfen sich nach der Mindestlaufzeit nur noch monatlich verlängern, es sei denn, Sie haben aktiv zugestimmt.
Wenn Ihr Anbieter den Vertrag automatisch verlängert hat, ohne dass Sie dem zugestimmt haben, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Auf dieser Seite finden Sie eine rechtssichere Mustervorlage sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum weiteren Vorgehen.
Die vollständige Vorlage finden Sie weiter unten zur direkten Verwendung.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
[Kundenservice / Vertragsabteilung]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Vorname Nachname]
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Was, wann, wo – im Überblick
- Wer? Mobilfunkkundinnen und -kunden mit automatischer Vertragsverlängerung ohne Zustimmung
- Wann? Möglichst unmittelbar nach Zugang der Bestätigung der Vertragsverlängerung
- Wie? Schriftlich per E-Mail, Brief oder Kundenportal des Anbieters
- Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
- Zuständige Stelle: Der jeweilige Mobilfunkanbieter (z. B. Telekom, Vodafone, O2, 1&1, etc.)
Gesetzlicher Rahmen
Rechtsgrundlage ist § 56 Telekommunikationsgesetz (TKG). Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Telekommunikationsverträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur noch mit monatlicher Kündigungsfrist weiterlaufen – es sei denn, die Kundin oder der Kunde stimmt ausdrücklich einer neuen festen Laufzeit zu.
Eine automatische Vertragsverlängerung ohne aktive Zustimmung ist demnach unwirksam. Mobilfunkanbieter müssen ihre Systeme entsprechend angepasst haben. Kunden haben das Recht, der Verlängerung zu widersprechen und auf eine monatlich kündbare Fortführung zu bestehen.
Bei Problemen hilft auch die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.
Form und Frist – das ist wichtig
- Frist: Möglichst sofort nach Bekanntwerden der automatischen Verlängerung reagieren.
- Adresse: An den Kundenservice des jeweiligen Mobilfunkanbieters – laut Impressum oder Vertragsunterlagen.
- Form: Schriftlich mit Nennung der Kundennummer, Vertragsnummer und dem ausdrücklichen Widerspruch.
- Anlagen: Kopie der Verlängerungsmitteilung, Vertragsunterlagen, ggf. Screenshots oder Kommunikation aus dem Kundenportal.
Der Weg zum Einspruch
- Vertragsstatus prüfen: Loggen Sie sich im Kundenportal ein und kontrollieren Sie Laufzeit und Kündigungsfrist.
- Zustimmung klären: Haben Sie der Verlängerung aktiv zugestimmt? Falls nicht, können Sie widersprechen.
- Widerspruch formulieren: Verwenden Sie unsere Vorlage, ergänzen Sie Ihre Vertragsdaten und passen Sie den Text ggf. an.
- Absenden: Senden Sie den Widerspruch schriftlich per E-Mail, Brief (Einwurf-Einschreiben empfohlen) oder Kundenportal.
- Bestätigung fordern: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Rücknahme der Laufzeitverlängerung.
- Vertragsverlauf beobachten: Prüfen Sie in den Folgemonaten erneut die Vertragskonditionen und Rechnungen.
- Kündigung vorbereiten: Wenn gewünscht, können Sie nach erfolgreichem Widerspruch fristgerecht kündigen.
- Schlichtung nutzen: Bei Ablehnung Ihres Widerspruchs hilft ggf. die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur weiter.
Häufige Stolperfallen
- Zu spät reagiert: Wer lange wartet, riskiert stillschweigende Zustimmung zur Verlängerung.
- Keine schriftliche Form: Telefonate oder Chatnachrichten reichen als Beweismittel oft nicht aus.
- Unklare Formulierung: Der Widerspruch muss eindeutig und konkret formuliert sein.
- Kein Nachweis gesichert: Ohne Belege über den Versand ist ein Widerspruch schwer durchsetzbar.
- Widerspruch ohne Rückforderung: Fordern Sie nicht nur die Rücknahme, sondern auch Bestätigung und Klarstellung.
Fragen & Antworten
Ist eine automatische Vertragsverlängerung heute noch zulässig?
Nein – seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Mobilfunkverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur noch mit monatlicher Kündigungsfrist weiterlaufen (§ 56 TKG). Eine Verlängerung um weitere 12 oder 24 Monate ist nur dann wirksam, wenn Sie als Kundin oder Kunde dem aktiv zugestimmt haben – z. B. durch Klick im Kundenportal oder schriftliche Zustimmung. Ohne eine solche Zustimmung ist die Verlängerung unwirksam und kann widerrufen werden.
Was kann ich tun, wenn mein Anbieter auf den Widerspruch nicht reagiert?
Falls Ihr Anbieter nicht reagiert oder die Rücknahme der Verlängerung verweigert, dokumentieren Sie Ihre Anfrage und senden Sie eine letzte Fristsetzung (z. B. 14 Tage). Erfolgt weiterhin keine Reaktion, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur oder an die Verbraucherzentrale. Beide Stellen können kostenlos vermitteln. Wichtig: Brechen Sie die Kommunikation nicht ab und sichern Sie alle Schreiben und Belege.
Kann ich nach der Verlängerung trotzdem noch kündigen?
Ja – auch wenn eine Verlängerung erfolgt ist, können Sie nach § 56 TKG jederzeit mit Monatsfrist kündigen, sofern keine gültige Zustimmung zu einer neuen Laufzeit vorliegt. Reichen Sie Ihre Kündigung schriftlich ein und verweisen Sie dabei auf das TKG. Der Anbieter muss dies akzeptieren, sofern Sie nicht aktiv eine neue Laufzeitbindung eingegangen sind. Lassen Sie sich die Kündigung unbedingt schriftlich bestätigen und kontrollieren Sie Ihre Rechnungen weiterhin genau.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.