Widerspruch gegen Kita Platz Ablehnung
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Wichtige Informationen zur Vorlage
Häufige Fragen zur Vorlage
Widerspruch gegen Kita Platz Ablehnung – Mustervorlage ansehen
Ihr Kind hat keinen Kita-Platz erhalten – trotz fristgerechter Antragstellung? Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch berufliche oder familiäre Schwierigkeiten mit sich bringen. Doch: Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen.
Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen, welche Fristen gelten und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen. Am Ende der Seite finden Sie eine kostenlose Mustervorlage für Ihren Widerspruch – zum direkten Kopieren oder Herunterladen.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
[Aktenzeichen – falls vorhanden]
Abteilung Kindertagesbetreuung
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Vorname Nachname]
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer? Eltern oder Sorgeberechtigte, deren Antrag auf einen Kita-Platz abgelehnt wurde oder unbearbeitet blieb
- Wann? Innerhalb eines Monats nach schriftlicher Ablehnung oder nach Fristversäumnis durch die Behörde
- Wie? Schriftlich mit Begründung per Post oder E-Mail an das zuständige Jugendamt
- Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
- Zuständige Stelle: Das im Ablehnungsschreiben genannte Jugendamt oder die örtliche Kita-Servicestelle
Gesetzlicher Rahmen
Der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz ergibt sich aus dem § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Danach haben Kinder ab dem ersten Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
Wird dieser Anspruch nicht erfüllt, kann die Entscheidung angefochten werden – durch Widerspruch gemäß § 84 SGB X. Wird über den Antrag auf einen Kita-Platz gar nicht entschieden, kann auch eine sogenannte Untätigkeitsklage gemäß § 88 SGG erhoben werden.
In vielen Bundesländern existieren zudem ergänzende Landesgesetze oder Verwaltungsvorschriften zur Kinderbetreuung – z. B. das KitaFöG in Berlin oder das BayKiBiG in Bayern –, die den Anspruch weiter konkretisieren.
Formale Anforderungen & Fristen
- Frist: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Ablehnung oder bei Untätigkeit nach angemessener Frist erfolgen.
- Adresse: Jugendamt [Ort], Abteilung Kindertagesbetreuung, [Straße Hausnummer], [PLZ Ort]; ggf. per E-Mail an die im Bescheid genannte Adresse.
- Form: Schriftlich mit Begründung; postalisch mit Unterschrift oder digital mit eindeutiger Absenderkennung.
- Beilagen: Kopie des Ablehnungsschreibens (falls vorhanden), Nachweise zum Betreuungsbedarf (Arbeitsnachweise, ärztliche Atteste, Nachweis über frühere Antragstellung).
Anleitung zum Vorgehen
- Anspruch prüfen: Stellen Sie fest, ob Ihr Kind gesetzlich anspruchsberechtigt ist (ab dem 1. Geburtstag).
- Frist im Blick behalten: Widerspruch muss binnen eines Monats nach Ablehnung erfolgen.
- Bedarf darlegen: Erläutern Sie, warum Sie einen Betreuungsplatz benötigen (z. B. Erwerbstätigkeit, gesundheitliche Gründe).
- Unterlagen ergänzen: Fügen Sie Nachweise bei – z. B. Arbeitsvertrag, Ablehnungsschreiben, Meldebestätigung.
- Widerspruch schreiben: Nutzen Sie unsere Mustervorlage und individualisieren Sie sie.
- Absenden: Per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung an die zuständige Stelle senden.
- Bestätigung sichern: Bitten Sie um schriftliche Eingangsbestätigung.
- Weitere Schritte erwägen: Falls keine Reaktion erfolgt, kann Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
Was oft schiefgeht
- Fristversäumnis: Der Widerspruch wurde zu spät eingereicht.
- Keine Begründung: Es wurde kein konkreter Betreuungsbedarf angegeben.
- Unvollständige Unterlagen: Nachweise zu Berufstätigkeit oder besonderen Umständen fehlen.
- Falsche Stelle: Der Widerspruch ging nicht an das zuständige Jugendamt.
- Mündliche Einwände: Telefonate oder persönliche Vorsprachen ohne schriftliche Dokumentation zählen nicht als Widerspruch.
Typische Fragen verständlich erklärt
Habe ich einen Anspruch auf einen Kita-Platz ab dem ersten Geburtstag?
Ja, gemäß § 24 SGB VIII besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege. Dieser Anspruch gilt unabhängig vom beruflichen Status der Eltern – berufstätige, arbeitssuchende und nicht erwerbstätige Eltern haben gleichermaßen Anspruch, sofern das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, diesen Platz bereitzustellen. Wird er verweigert, kann dagegen Widerspruch eingelegt und ggf. Klage erhoben werden.
Was tun, wenn über meinen Antrag überhaupt nicht entschieden wurde?
Wenn nach einem Kita-Antrag innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 2–3 Monate) keine Reaktion erfolgt, können Sie eine sogenannte Untätigkeitsklage nach § 88 SGG einreichen. Zuvor sollten Sie das Jugendamt schriftlich an Ihre offene Anfrage erinnern und um Entscheidung innerhalb von zwei Wochen bitten. Erfolgt dennoch keine Rückmeldung, ist der Klageweg möglich. Eine Untätigkeitsklage kann helfen, Druck aufzubauen und zeitnah eine Zuweisung zu erreichen. Sie kann ohne Anwalt erfolgen und ist bei Kita-Platzfragen oft erfolgreich.
Kann ich bei Ablehnung Schadenersatz vom Jugendamt fordern?
Grundsätzlich ja – wenn der gesetzlich garantierte Anspruch auf einen Betreuungsplatz nicht erfüllt wird, kann unter bestimmten Umständen Schadenersatz gefordert werden (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). Voraussetzung ist, dass Sie fristgerecht einen Antrag gestellt, keinen Platz erhalten und dadurch z. B. Verdienstausfall erlitten haben. Der Anspruch muss konkret belegt werden, etwa durch Gehaltsnachweise oder nicht zustande gekommene Arbeitsverträge. In solchen Fällen sollten Sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen oder die Hilfe eines Fachanwalts in Anspruch nehmen.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.