Widerspruch gegen Kirchensteuerbescheid

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Häufige Fragen zur Vorlage

Widerspruch gegen Kirchensteuerbescheid – Mustervorlage ansehen

Viele Steuerpflichtige staunen, wenn sie plötzlich Kirchensteuer zahlen sollen – obwohl sie sich längst abgemeldet haben oder die Zugehörigkeit falsch erfasst wurde. Auch fehlerhafte Einkommensgrundlagen können zu einer falschen Steuer führen.

Wenn Sie eine unberechtigte oder zu hohe Kirchensteuer zahlen sollen, können Sie Widerspruch gegen den Kirchensteuerbescheid einlegen. Auf dieser Seite erhalten Sie eine kostenlose Mustervorlage und eine einfache Anleitung zur Einreichung Ihres Widerspruchs.

Am Ende finden Sie die vollständige Vorlage zum direkten Kopieren oder Herunterladen.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]


An das
[Finanzamt Name]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


[Ort], [Datum]


Betreff: Widerspruch gegen den Kirchensteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] – Steuer-Nr. [Steuernummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den mir am [Datum des Zugangs] zugegangenen Kirchensteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] ein.


Begründung:

Nach Durchsicht des Bescheids und Abgleich mit meinen persönlichen Verhältnissen gehe ich davon aus, dass die Festsetzung der Kirchensteuer nicht korrekt ist.


Im Einzelnen beanstande ich folgende Punkte:


  • [z. B. Ich bin seit [Datum] kein Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft mehr. Der Austritt wurde ordnungsgemäß beim Standesamt/dem Amtsgericht [Ort] erklärt.]

  • [z. B. Der angegebene Kirchensteuerbetrag basiert auf einem Einkommen, das fehlerhaft ermittelt wurde.]

  • [z. B. Es wurde eine falsche Religionszugehörigkeit zugrunde gelegt.]



Zur Untermauerung meines Widerspruchs habe ich die folgenden Unterlagen beigefügt:
[z. B. Bestätigung des Kirchenaustritts, korrigierte Lohn-/Gehaltsnachweise, Meldebescheinigungen]


Ich bitte um erneute Prüfung des Bescheids und eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift – handschriftlich bei postalischem Versand]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Kirchensteuerbescheid

Was, wann, wo – im Überblick

  • Wer? Steuerpflichtige, die zu Unrecht oder in falscher Höhe zur Kirchensteuer herangezogen wurden
  • Wann? Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Kirchensteuerbescheids
  • Wie? Schriftlich mit Begründung und ggf. Nachweisen an das zuständige Finanzamt
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Das im Bescheid genannte Finanzamt

Rechtlicher Hintergrund

Die Erhebung der Kirchensteuer ist in Deutschland gesetzlich geregelt – sie erfolgt auf Basis des § 51 AO in Verbindung mit den jeweiligen Landeskirchengesetzen. Die Verwaltung obliegt den Finanzämtern, sofern keine eigene Kirchensteuerstelle besteht.

Rechtsgrundlage für den Widerspruch ist § 347 AO. Danach kann innerhalb eines Monats Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt werden. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs.

Ein wichtiger Punkt ist der Nachweis des Kirchenaustritts. Dieser ist gemäß den Vorschriften der Länder (z. B. Kirchenaustrittsgesetz Berlin) beim Standesamt oder Amtsgericht zu erklären und wird von dort ans Finanzamt übermittelt. Bei fehlerhafter Zuordnung kann der Steuerbescheid angefochten werden.

Erforderliche Schritte im Überblick

  1. Frist: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Kirchensteuerbescheids beim Finanzamt eingehen.
  2. Adresse: An das im Bescheid genannte Finanzamt (postalisch oder per E-Mail, je nach Bundesland und Erreichbarkeit).
  3. Form: Schriftlich mit Begründung und Belegen; Unterschrift bei Briefversand notwendig.
  4. Beilagen: Kopie des Bescheids, Kirchenaustrittsbescheinigung, ggf. korrigierte Einkommensnachweise oder Meldeunterlagen.

Einspruch einlegen – so klappt’s

  • Bescheid prüfen: Vergleichen Sie Angaben zu Religionszugehörigkeit und Einkommensgrundlage mit Ihren Unterlagen.
  • Frist notieren: Tragen Sie sich das Datum des Bescheidzugangs ein – ab dann läuft die einmonatige Widerspruchsfrist.
  • Nachweise heraussuchen: Holen Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinigung oder andere Korrekturbelege hervor.
  • Widerspruch schreiben: Verwenden Sie unsere Vorlage und erläutern Sie Ihren konkreten Fall sachlich.
  • Einreichen: Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben oder E-Mail (falls vom Finanzamt akzeptiert).
  • Bestätigung einfordern: Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung – schriftlich oder per E-Mail.
  • Bearbeitung abwarten: In der Regel erfolgt die Prüfung innerhalb von sechs bis acht Wochen.
  • Nachhaken: Wenn keine Rückmeldung erfolgt, kontaktieren Sie das Finanzamt schriftlich mit Verweis auf Ihr Aktenzeichen.

So gelingt der Einspruch – typische Fehler vermeiden

  • Fristversäumnis: Der Widerspruch wurde nach Ablauf der Monatsfrist eingereicht.
  • Kein Austrittsnachweis: Der Kirchenaustritt wurde zwar erklärt, aber nicht nachgewiesen.
  • Unklare Begründung: Allgemeine Formulierungen ohne konkrete Angaben führen oft nicht zum Erfolg.
  • Falscher Adressat: Der Widerspruch wurde nicht beim zuständigen Finanzamt eingereicht.
  • Fehlende Aktenzeichen: Ohne Bezug zum Bescheid kann der Widerspruch nicht zugeordnet werden.

Alles Wichtige im Überblick

Ab wann gilt mein Kirchenaustritt steuerlich?

Der Kirchenaustritt wird steuerlich ab dem ersten Tag des Folgemonats nach der Austrittserklärung wirksam. Beispiel: Wenn Sie am 15. Mai beim Standesamt austreten, endet die Kirchensteuerpflicht zum 31. Mai – ab 1. Juni fällt keine Kirchensteuer mehr an. Wichtig ist, dass Sie den Austritt offiziell und nachweislich erklärt haben. Das zuständige Amt leitet die Information an das Finanzamt weiter. Dennoch kann es vorkommen, dass der Austritt nicht rechtzeitig registriert wird – in solchen Fällen hilft ein Widerspruch mit Vorlage der Austrittsbescheinigung.

Was passiert, wenn das Finanzamt den Widerspruch ablehnt?

Wird Ihr Widerspruch vom Finanzamt abgelehnt, erhalten Sie einen sogenannten Einspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Finanzgericht einreichen. Der Widerspruch kann auch teilweise stattgegeben und teilweise abgelehnt werden. In jedem Fall ist im Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, der Sie das weitere Vorgehen entnehmen können. Überlegen Sie vor einer Klage genau, ob sich der Aufwand lohnt und holen Sie ggf. rechtlichen Rat ein. In vielen Fällen hilft auch ein klärendes Gespräch mit der Sachbearbeitung.

Muss ich bei Austritt nachzahlen oder bekomme ich Geld zurück?

Ein rückwirkender Austritt mit Erstattung der Kirchensteuer ist grundsätzlich nicht möglich. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde. Wenn Ihnen jedoch Kirchensteuer für Zeiträume nach dem Austritt berechnet wurde, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung. Reichen Sie in diesem Fall Widerspruch ein und fügen Sie die Austrittsbescheinigung bei. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Rückzahlung erfolgen muss. Eine rückwirkende Befreiung für vor dem Austritt liegende Zeiträume ist gesetzlich ausgeschlossen.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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