Widerspruch gegen Hilfsmittel Ablehnung Krankenkasse

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Wurde Ihr Antrag auf ein medizinisches Hilfsmittel von der Krankenkasse abgelehnt? Das ist kein Einzelfall – oft fehlt es an einer individuellen Prüfung oder es werden wichtige Unterlagen nicht ausreichend berücksichtigt.

Wenn Sie das Hilfsmittel wirklich benötigen, können Sie sich mit einem Widerspruch gegen die Entscheidung wehren. Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das geht – inklusive kostenloser Vorlage für Ihr persönliches Widerspruchsschreiben.

Am Ende der Seite finden Sie das Muster zum Download oder Kopieren.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]

An die

[Name der Krankenkasse, z. B. Techniker Krankenkasse – Hilfsmittelabteilung]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]

[Ort], [Datum]

Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für das Hilfsmittel [genaues Hilfsmittel benennen] vom [Datum des Bescheids] – Versichertennummer: [Versichertennummer einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] ein, mit dem Sie die Kostenübernahme für das Hilfsmittel [Hilfsmittelbezeichnung] abgelehnt haben.

Begründung:

Die Ablehnung ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Laut ärztlicher Verordnung vom [Datum der Verordnung] ist das Hilfsmittel medizinisch notwendig, um meine [Einschränkung, z. B. Mobilität / Atmung / Inkontinenzversorgung etc.] zu verbessern bzw. eine Verschlechterung zu verhindern.

Die Entscheidung der Krankenkasse berücksichtigt meines Erachtens nicht ausreichend die tatsächliche medizinische Notwendigkeit und den täglichen Bedarf. Die ablehnende Begründung ist allgemein gehalten und geht nicht auf den konkreten Einzelfall ein.

Ich bitte daher um erneute Prüfung unter Berücksichtigung der ärztlichen Stellungnahme und der beigefügten Unterlagen.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Hilfsmittel Ablehnung Krankenkasse

Kurz & knapp: Die wichtigsten Infos

  • Wer? Versicherte gesetzlicher Krankenkassen mit abgelehntem Antrag auf ein Hilfsmittel
  • Wann? Innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids
  • Wie? Schriftlich per Post oder E-Mail mit nachvollziehbarer Begründung
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenfrei
  • Zuständige Stelle: Die Krankenkasse, die den Ablehnungsbescheid erlassen hat

Juristische Grundlage in Kürze

Die Rechtsgrundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung findet sich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Laut § 33 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese notwendig sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.

Ein ablehnender Bescheid stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen ist gemäß § 84 SGB X ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich. Die Krankenkasse ist verpflichtet, die individuelle medizinische Notwendigkeit zu prüfen und darf nicht pauschal ablehnen.

Zusätzlich ist § 33 SGB I von Bedeutung, da dort die Pflicht zur umfassenden Aufklärung und Beratung durch die Sozialleistungsträger geregelt ist.

Erforderliche Schritte im Überblick

  1. Frist: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids bei der Krankenkasse eingehen.
  2. Adresse: Krankenkasse [Name], Hilfsmittelabteilung, [Straße Hausnummer], [PLZ Ort], ggf. per E-Mail an die offizielle Adresse, wie im Bescheid angegeben.
  3. Form: Schriftlich mit Unterschrift bei Briefversand, bei E-Mail sind vollständige Absenderdaten notwendig.
  4. Beilagen: Kopie des Bescheids, ärztliche Verordnung, ärztliche Stellungnahme, ggf. Fotos, Pflegeprotokolle oder Vergleichsangebote.

Wie funktioniert das genau?

  • Ablehnung prüfen: Lesen Sie den Bescheid aufmerksam – worauf stützt sich die Krankenkasse?
  • Frist einhalten: Rechnen Sie ab Zustellung des Bescheids – die Frist beträgt genau einen Monat.
  • Bedarf belegen: Sammeln Sie Nachweise über die medizinische Notwendigkeit, z. B. ein ärztliches Attest.
  • Vorlage ausfüllen: Nutzen Sie unser Muster und passen Sie es auf Ihre Situation an.
  • Widerspruch absenden: Per Einschreiben oder E-Mail an die im Bescheid genannte Stelle senden.
  • Eingang bestätigen lassen: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs.
  • Bearbeitungszeit einplanen: Die Prüfung dauert oft mehrere Wochen. Rechnen Sie mit bis zu drei Monaten.
  • Ergebnis abwarten: Sie erhalten einen Widerspruchsbescheid oder die Genehmigung des Hilfsmittels.

Das sind die häufigsten Fehler

  • Fristversäumnis: Widerspruch wurde zu spät eingereicht und ist damit unzulässig.
  • Unvollständige Unterlagen: Ärztliche Nachweise oder die Verordnung fehlen.
  • Allgemeine Argumentation: Der Widerspruch bleibt vage und geht nicht auf den konkreten Fall ein.
  • Falscher Adressat: Das Schreiben ging nicht an die zuständige Abteilung der Krankenkasse.
  • Nur Wiederholung der Verordnung: Ohne ergänzende Begründung wird der Antrag häufig erneut abgelehnt.

Alles Wichtige im Überblick

Welche Hilfsmittel werden typischerweise abgelehnt und warum?

Oft werden Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen, Inkontinenzprodukte, Rollatoren mit Sonderausstattung oder bestimmte Kommunikationshilfen abgelehnt. Die häufigste Begründung lautet, dass das Hilfsmittel nicht notwendig oder kein Kassenhilfsmittel sei. Auch werden “vermeintlich gleichwertige” Hilfsmittel empfohlen, obwohl diese den individuellen Bedürfnissen nicht gerecht werden. In vielen Fällen basiert die Ablehnung auf einer Standardprüfung, ohne den konkreten Gesundheitszustand ausreichend zu berücksichtigen. Ein fundierter Widerspruch mit medizinischen Belegen kann diese Einschätzung widerlegen.

Was kann ich tun, wenn mein Widerspruch auch abgelehnt wird?

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, erhalten Sie einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen (§ 87 SGG). Das Verfahren ist für gesetzlich Versicherte gerichtskostenfrei. Sie benötigen keinen Anwalt, aber eine rechtliche Beratung durch Sozialverbände oder Patientenorganisationen kann hilfreich sein. Wichtig: Auch während des Klageverfahrens können neue Unterlagen eingereicht werden. Manche Kassen lenken ein, sobald detailliertere Nachweise vorliegen. Geben Sie also nicht vorschnell auf.

Ist eine neue Verordnung oder ärztliches Gutachten sinnvoll?

Ja, eine neue Verordnung oder ein ärztliches Zusatzgutachten kann den Unterschied machen. Wenn im ersten Antrag nur ein Standardrezept eingereicht wurde, fehlt oft die medizinische Begründung. Ein Facharzt oder behandelnder Arzt kann in einer ergänzenden Stellungnahme genau erklären, warum das Hilfsmittel notwendig ist – insbesondere im Vergleich zu Alternativen. Diese Begründung sollte konkret sein und Bezug zur individuellen Diagnose und Alltagsbeeinträchtigung nehmen. Auch eine Dokumentation über die bisherigen Versorgungsversuche kann helfen, den Anspruch zu untermauern.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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