Widerspruch gegen Grunderwerbsteuerbescheid

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Häufige Fragen zur Vorlage

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Nach dem Immobilienkauf kommt meist schnell der Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt – doch nicht immer ist dieser korrekt. Viele Käufer bemerken zu hohe Beträge oder falsche Berechnungsgrundlagen, insbesondere wenn Inventar im Kaufpreis enthalten ist oder Steuerbefreiungen möglich wären.

In solchen Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid einzulegen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Widerspruch gerechtfertigt ist, wie Sie ihn einreichen und welche Fehlerquellen es häufig gibt. Am Ende erhalten Sie eine kostenlose Widerspruchsvorlage inklusive Anleitung.

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[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]


An das
[Finanzamt Name]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


[Ort], [Datum]


Betreff: Widerspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] – Aktenzeichen: [Aktenzeichen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen den von Ihnen erlassenen Grunderwerbsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.


Begründung:

Die Höhe der festgesetzten Steuer ist aus meiner Sicht nicht korrekt bzw. nicht nachvollziehbar. Im Einzelnen beanstande ich folgende Punkte:



  • [z. B. Falsche Berechnungsgrundlage, etwa bei Berücksichtigung von Inventar oder Außenanlagen]

  • [z. B. Miteigentumsanteile wurden fehlerhaft berechnet]

  • [z. B. Steuer wurde trotz Vorliegens eines Befreiungstatbestandes erhoben (z. B. Erwerb innerhalb der Familie)]



Zur Unterstützung meiner Ausführungen habe ich folgende Unterlagen beigefügt:
[z. B. Kaufvertrag, Aufstellung über Inventarwerte, Nachweis über verwandtschaftliche Verhältnisse, Grundbuchauszug]


Ich bitte um erneute Prüfung des Bescheids unter Berücksichtigung der beigefügten Unterlagen und um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Widerspruchs.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift – handschriftlich bei postalischem Versand]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Grunderwerbsteuerbescheid

Wer, wann, wie – kurz erklärt

  • Wer? Immobilienkäufer, die einen fehlerhaften Grunderwerbsteuerbescheid erhalten haben
  • Wann? Innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids
  • Wie? Schriftlich mit Begründung und ggf. Nachweisen an das zuständige Finanzamt
  • Kosten: Der Widerspruch selbst ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Das Finanzamt, das den Bescheid ausgestellt hat

Gesetze und Vorschriften

Der Grunderwerbsteuerbescheid basiert auf dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Grundlage der Steuererhebung ist § 1 GrEStG, der regelt, wann ein Erwerbsvorgang steuerpflichtig ist. Die Bemessungsgrundlage ist in § 8 GrEStG festgelegt.

Wird Inventar wie Einbauküchen oder Möbel mitverkauft, kann der Kaufpreis anteilig steuerfrei bleiben – entscheidend ist hier § 157 AO zur Festsetzung von Steuerbescheiden, sowie das Urteil des BFH vom 02.03.2022 (II R 9/19). Ein Widerspruch ist gemäß § 347 AO möglich, sofern der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe können Betroffene schriftlich Einspruch einlegen und ihre Gründe darlegen. Die Berücksichtigung von Einbauten, Verwandtschaftsverhältnissen oder falschen Berechnungen kann die Steuerlast erheblich mindern.

Form und Frist – das ist wichtig

  1. Frist: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen.
  2. Adresse: Finanzamt [Name], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort] – wie im Steuerbescheid angegeben.
  3. Form: Schriftlich mit vollständigen Angaben und Begründung; Unterschrift bei postalischem Versand erforderlich.
  4. Beilagen: Kopie des Steuerbescheids, Kaufvertrag, Auflistung des Inventars, Nachweise zu Freibeträgen oder Sonderregelungen.

Der Weg zum Einspruch

  • Bescheid prüfen: Überprüfen Sie die Berechnungsgrundlage, insbesondere ob Inventar korrekt abgezogen wurde.
  • Frist im Blick behalten: Rechnen Sie genau einen Monat ab Erhalt des Bescheids, um keine Frist zu verpassen.
  • Begründung formulieren: Legen Sie nachvollziehbar dar, warum die Steuer zu hoch oder falsch berechnet wurde.
  • Nachweise beilegen: Fügen Sie Unterlagen wie den Kaufvertrag mit Aufstellung von Inventar oder Begründungen zu Familienverhältnissen bei.
  • Widerspruch schreiben: Nutzen Sie unsere Vorlage und passen Sie sie individuell an.
  • Einreichen: Versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung.
  • Eingang bestätigen lassen: Bitten Sie das Finanzamt um eine schriftliche Bestätigung Ihres Einspruchs.
  • Antwort abwarten: Das Finanzamt meldet sich in der Regel innerhalb einiger Wochen mit einer Entscheidung oder Rückfrage.

Was Sie besser nicht tun

  • Versäumte Frist: Der Widerspruch wurde zu spät eingereicht – damit wird der Bescheid rechtskräftig.
  • Keine konkrete Begründung: Allgemeine Aussagen ohne Bezug auf die Berechnung helfen dem Finanzamt nicht weiter.
  • Fehlende Nachweise: Ohne belegbare Unterlagen (z. B. Inventarliste) wird der Widerspruch meist abgelehnt.
  • Falscher Adressat: Der Widerspruch ging an ein anderes Finanzamt oder wurde nicht ausreichend adressiert.
  • Unvollständige Angaben: Es fehlen Aktenzeichen, Datum des Bescheids oder Absenderdaten.

Antworten auf gängige Fragen

Welche Bestandteile des Kaufpreises sind nicht grunderwerbsteuerpflichtig?

Nicht steuerpflichtig sind regelmäßig bewegliche Gegenstände, die im Kaufpreis enthalten sind – etwa Einbauküchen, Möbel, Markisen oder Gartengeräte. Diese müssen im Kaufvertrag klar und nachvollziehbar mit Einzelbeträgen aufgeführt sein. Pauschale Angaben wie „Inventar inklusive“ reichen nicht aus. Das Finanzamt prüft, ob diese Positionen tatsächlich vom Grundstückskauf abgrenzbar sind. Wird eine Aufstellung akzeptiert, wird der entsprechende Wert vom steuerpflichtigen Kaufpreis abgezogen. Wichtig ist, dass der Wert marktüblich und nachweisbar ist, um Rückfragen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Kann ich den Grunderwerbsteuerbescheid auch per E-Mail anfechten?

Ja, ein Widerspruch kann auch per E-Mail an das zuständige Finanzamt eingereicht werden. Achten Sie dabei unbedingt auf die vollständigen Angaben: Name, Adresse, Aktenzeichen, Datum des Bescheids und Ihre Begründung. Fügen Sie alle relevanten Nachweise als PDF-Anhang bei. Eine Unterschrift ist bei E-Mail nicht zwingend notwendig, jedoch sollte die Identität klar erkennbar sein. Fordern Sie außerdem eine Eingangsbestätigung an und speichern Sie die gesendete E-Mail als Nachweis. Bei Zweifeln empfiehlt sich dennoch der Versand per Einschreiben.

Wie lange dauert die Entscheidung über meinen Widerspruch?

Die Bearbeitungsdauer eines Widerspruchs gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid hängt vom Finanzamt und der Komplexität des Falls ab. In der Regel können Sie mit einer Antwort innerhalb von vier bis acht Wochen rechnen. In komplizierten Fällen oder bei Nachfragen kann es auch länger dauern. Sollte nach drei Monaten keine Entscheidung erfolgen, können Sie nach § 347 AO eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Finanzgericht einreichen. Vorher ist es jedoch sinnvoll, eine schriftliche Nachfrage zum Bearbeitungsstand zu stellen und um eine Fristprognose zu bitten.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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