Widerspruch gegen Gewerbesteuerbescheid
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Wichtige Informationen zur Vorlage
Häufige Fragen zur Vorlage
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Ein falscher Gewerbesteuerbescheid kann für Unternehmen und Selbstständige erhebliche finanzielle Folgen haben. Fehler bei Hinzurechnungen, Kürzungen oder der Gewinnermittlung kommen häufiger vor, als man denkt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Bescheid nicht korrekt ist, haben Sie das Recht auf einen Widerspruch. Diese Seite erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen – und stellt Ihnen eine kostenlose Vorlage zur Verfügung.
Sie können das Muster am Ende der Seite direkt kopieren oder herunterladen.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
[Steuernummer / Aktenzeichen]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
- [z. B. fehlerhafte Hinzurechnungen oder Kürzungen gemäß § 8 oder § 9 GewStG]
- [nicht berücksichtigte Verluste oder Sonderregelungen]
- [abweichende Gewinnermittlung, falsche Gewerbesteuerpflicht durch Betriebsstätten oder Filialen]
[Vorname Nachname / Firmenname]
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Was, wann, wo – im Überblick
- Wer? Gewerbetreibende, Selbstständige, Unternehmen mit fehlerhaftem Gewerbesteuermessbescheid
- Wann? Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids
- Wie? Schriftlich per Post oder ELSTER-Nachricht mit konkreter Begründung
- Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
- Zuständige Stelle: Das im Bescheid genannte Finanzamt
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für den Widerspruch gegen einen Gewerbesteuermessbescheid findet sich in der Abgabenordnung (AO) sowie im Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Gemäß § 347 AO kann gegen Steuerbescheide innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Der Gewerbesteuermessbescheid ist ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO) für die Festsetzung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde.
Fehlerhafte Hinzurechnungen nach § 8 GewStG oder nicht anerkannte Kürzungen gemäß § 9 GewStG sind häufige Streitpunkte. Auch Fragen der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht nach § 2 GewStG spielen eine Rolle.
Der Einspruch muss begründet werden und kann durch ergänzende Unterlagen wie eine korrigierte Gewinnermittlung oder Bilanz belegt werden.
Wichtige Formalitäten
- Frist: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids beim Finanzamt eingehen.
- Adresse: Finanzamt [Ort], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort] – wie im Bescheid genannt; alternativ über das ELSTER-Portal.
- Form: Schriftlich mit vollständiger Begründung und ggf. Unterschrift bei Briefversand; digital über ELSTER ohne Unterschrift.
- Beilagen: Kopie des Bescheids, korrigierte Gewinnermittlung oder Bilanz, relevante Verträge oder ergänzende Nachweise.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Bescheid prüfen: Kontrollieren Sie alle Rechengrundlagen, Hinzurechnungen und Kürzungen im Bescheid.
- Frist berechnen: Ermitteln Sie das Datum des Bescheidzugangs – ab da läuft die einmonatige Einspruchsfrist.
- Fehler dokumentieren: Halten Sie genau fest, was Ihrer Meinung nach nicht korrekt berücksichtigt wurde.
- Begründung verfassen: Nutzen Sie unsere Vorlage und ergänzen Sie konkrete Angaben zu Fehlern und Korrekturen.
- Nachweise beifügen: Fügen Sie korrigierte Berechnungen oder unterstützende Unterlagen bei.
- Einspruch einreichen: Senden Sie das Schreiben per Post oder elektronisch über ELSTER an das zuständige Finanzamt.
- Eingang bestätigen lassen: Bitten Sie ggf. um eine schriftliche Eingangsbestätigung oder speichern Sie den ELSTER-Versandnachweis.
- Bearbeitung abwarten: Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern – bei komplexen Fällen auch länger.
Häufige Stolperfallen
- Fristversäumung: Der Einspruch wurde nach Ablauf der Monatsfrist eingereicht.
- Fehlende Begründung: Es wurde kein konkreter Fehler im Bescheid benannt.
- Keine Nachweise: Korrekturen oder Unterlagen zur Untermauerung fehlen komplett.
- Falsche Ansprechstelle: Der Einspruch ging an eine Gemeinde oder nicht zuständige Behörde.
- Unvollständige Angaben: Es fehlen Steuernummer, Bescheiddatum oder andere Zuordnungsmerkmale.
Alles Wichtige im Überblick
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuermessbescheid und Gewerbesteuerbescheid?
Der Gewerbesteuermessbescheid wird vom Finanzamt erlassen und legt den sogenannten Messbetrag fest – also die Grundlage für die eigentliche Steuer. Auf Basis dieses Messbetrags berechnet dann die zuständige Gemeinde die endgültige Gewerbesteuer und erlässt den Gewerbesteuerbescheid. Der Widerspruch gegen die Höhe des Messbetrags ist nur beim Finanzamt möglich, nicht bei der Gemeinde. Umgekehrt kann man bei der Gemeinde Einspruch einlegen, wenn z. B. der Hebesatz falsch angewendet wurde.
Kann ich den Einspruch auch digital über ELSTER einreichen?
Ja, ein Einspruch gegen einen Gewerbesteuermessbescheid kann bequem über das ELSTER-Portal eingereicht werden. Dort gibt es die Möglichkeit, im Bereich “Mein ELSTER” eine “sonstige Nachricht” an das Finanzamt zu senden. Wichtig ist, dass Sie die Steuernummer, das Datum des Bescheids, die Bezeichnung des Bescheids und Ihre Begründung eindeutig angeben. Belege können als Anhang (PDF, JPG) hochgeladen werden. Der digitale Versand ersetzt die Unterschrift und Sie erhalten eine Versandbestätigung.
Was passiert, wenn der Einspruch erfolgreich ist?
Wenn das Finanzamt Ihrem Einspruch ganz oder teilweise stattgibt, erhalten Sie einen geänderten Gewerbesteuermessbescheid mit einer angepassten Berechnung. Die Gemeinde erhält automatisch Kenntnis davon und erlässt auf dieser Grundlage einen korrigierten Gewerbesteuerbescheid. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet haben, die zu hoch waren, wird die Differenz entweder erstattet oder mit künftigen Forderungen verrechnet. In jedem Fall sollten Sie den neuen Bescheid sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt halten.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.