Widerspruch gegen Fernwärme Preiserhöhung
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Eine plötzliche Preiserhöhung bei der Fernwärme kann hohe Zusatzkosten verursachen – doch nicht jede Erhöhung ist zulässig. Viele Versorger passen die Preise an, ohne dass die vertraglichen Grundlagen rechtlich einwandfrei sind. Wenn die Anpassung unklar, unbegründet oder unverhältnismäßig erscheint, sollten Sie Widerspruch einlegen.
Hier erhalten Sie eine kostenlose Vorlage sowie eine Anleitung, wie Sie rechtssicher auf eine Fernwärmepreiserhöhung reagieren können.
Die fertige Vorlage finden Sie am Ende dieser Seite zur direkten Nutzung.
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Kundenservice / Vertragsabteilung
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Was, wann, wo – im Überblick
- Wer? Verbraucher oder Wohnungseigentümer mit bestehendem Fernwärmevertrag, deren Preise erhöht wurden
- Wann? Möglichst sofort nach Zugang der Preiserhöhungsmitteilung
- Wie? Schriftlich mit Widerspruch und Bitte um Erläuterung bzw. Rücknahme der Erhöhung
- Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
- Zuständige Stelle: Der jeweilige Fernwärmeversorger – Kundenservice oder Vertragsabteilung
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für Fernwärmepreiserhöhungen ist im § 24 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) geregelt.
Dort ist festgelegt, dass Preisanpassungsklauseln transparent, nachvollziehbar und sachlich gerechtfertigt sein müssen. Insbesondere müssen Preisanpassungen an objektive, überprüfbare Faktoren wie z. B. Energiepreise, Lohnentwicklung oder CO₂-Kosten gekoppelt sein.
Nach § 307 BGB sind Klauseln unwirksam, wenn sie Verbraucher unangemessen benachteiligen. Auch § 315 BGB verpflichtet Anbieter, Preisanpassungen nach billigem Ermessen vorzunehmen – andernfalls kann der Kunde widersprechen.
Vorgaben und Zeitrahmen
- Frist: Kein gesetzlicher Zwang zur sofortigen Zahlung der Erhöhung – Widerspruch sollte zeitnah, idealerweise innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Zugang erfolgen.
- Adresse: Die im Preisanpassungsschreiben genannte Kontaktadresse des Versorgers (postalisch oder per E-Mail).
- Form: Schriftlich mit Verweis auf § 315 BGB und Bitte um Erläuterung bzw. Nachweis der Berechnungsgrundlage.
- Beilagen: Kopie der Preiserhöhungsmitteilung, Vertrag oder AGB mit Preisregelung, ggf. Vergleichsdaten oder frühere Rechnungen.
In wenigen Schritten zum Einspruch
- Schreiben prüfen: Kontrollieren Sie, ob die Preisanpassung nachvollziehbar begründet und vertraglich gedeckt ist.
- Klausel analysieren: Ist die Preisanpassungsklausel im Vertrag konkret und nachvollziehbar? Oder zu vage?
- Widerspruch formulieren: Nutzen Sie unsere Vorlage und verweisen Sie auf § 315 BGB und fehlende Transparenz.
- Belege beifügen: Legen Sie das Schreiben des Versorgers und Ihre Vertragsunterlagen bei.
- Einreichen: Senden Sie den Widerspruch schriftlich per Post oder E-Mail mit Lesebestätigung.
- Antwort abwarten: Der Versorger ist verpflichtet, auf Ihre Anfrage zu reagieren und ggf. die Erhöhung zu begründen.
- Zahlung unter Vorbehalt: Wenn Sie zahlen müssen, tun Sie dies ausdrücklich unter Vorbehalt.
- Verbraucherschutz einschalten: Bei anhaltender Unklarheit wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle.
Vermeiden Sie diese Fallstricke
- Unbegründete Zustimmung: Wer die Erhöhung kommentarlos zahlt, akzeptiert sie unter Umständen stillschweigend.
- Widerspruch zu spät: Wird monatelang nicht reagiert, kann es schwerer werden, rückwirkend zu widersprechen.
- Fehlende Bezugnahme: Widerspruch ohne Verweis auf Preisregelung oder § 315 BGB ist schwächer.
- Nur telefonisch reagiert: Ein Anruf reicht nicht – der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
- Kein Vorbehalt bei Zahlung: Wer die Rechnung ohne Vorbehalt zahlt, verliert ggf. Rückforderungsrechte.
Fragen & Antworten
Wann ist eine Preiserhöhung bei Fernwärme überhaupt zulässig?
Eine Preiserhöhung ist nur dann zulässig, wenn sie auf einer klaren und wirksamen Preisanpassungsklausel im Vertrag beruht und transparent begründet wird. Die Klausel muss nachvollziehbare Maßstäbe enthalten – etwa Energiepreisindizes oder gesetzliche Kostenfaktoren. Willkürliche oder pauschale Preisänderungen ohne Angabe der Berechnungsgrundlage sind nicht zulässig. Zudem muss der Anbieter das „billige Ermessen“ nach § 315 BGB wahren – sonst ist der Kunde berechtigt, der Preiserhöhung zu widersprechen und Nachbesserung zu verlangen.
Muss ich die höhere Rechnung trotz Widerspruch bezahlen?
Wenn Sie der Preiserhöhung widersprochen haben, aber weiterhin Fernwärme beziehen, sind Sie grundsätzlich zahlungspflichtig – jedoch nur in der bisherigen Höhe. Um rechtlich abgesichert zu sein, können Sie die erhöhten Beträge zunächst unter Vorbehalt zahlen und gleichzeitig eine schriftliche Klärung einfordern. Wird die Preiserhöhung später für unzulässig erklärt, können Sie überzahlte Beträge zurückfordern. Wichtig: Notieren Sie beim Überweisungszweck den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt“.
Was kann ich tun, wenn mein Versorger nicht auf den Widerspruch reagiert?
Bleibt Ihre Nachfrage unbeantwortet, sollten Sie eine schriftliche Frist setzen (z. B. 14 Tage) und eine transparente Preisaufstellung fordern. Erfolgt weiterhin keine Reaktion, wenden Sie sich an die zuständige Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie. Diese kann kostenlos vermitteln. Im Streitfall steht Ihnen auch der Zivilrechtsweg offen, z. B. zur Rückforderung überzahlter Beträge oder zur Feststellung der Unwirksamkeit der Erhöhung. Wichtig: Bewahren Sie alle Schreiben und Quittungen sorgfältig auf.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.