Widerspruch gegen Erbschaftsteuerbescheid

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Häufige Fragen zur Vorlage

Widerspruch gegen Erbschaftsteuerbescheid – Mustervorlage ansehen

Ein Erbschaftsteuerbescheid kann schnell zu einer finanziellen Belastung werden – besonders wenn Bewertungsfehler, ungenutzte Freibeträge oder falsche Steuerklassen vorliegen. Doch: Sie müssen die Entscheidung nicht einfach hinnehmen.

Mit einem formgerechten Widerspruch haben Sie die Möglichkeit, die Angaben korrigieren zu lassen. Hier erfahren Sie, wie das geht, was Sie beachten müssen – und erhalten eine kostenlose Vorlage für Ihr persönliches Widerspruchsschreiben.

Am Ende dieser Seite können Sie das Musterschreiben direkt kopieren oder herunterladen.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
[Steuernummer oder Aktenzeichen aus dem Bescheid]


An das

Finanzamt [Ort]
Abteilung Erbschaftsteuer
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]


[Ort], [Datum]


Widerspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] – Aktenzeichen: [Nummer einfügen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen den mir am [Datum des Zugangs] zugegangenen Erbschaftsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.


Begründung:
Nach Durchsicht der im Bescheid zugrunde gelegten Werte und Berechnungen bin ich der Auffassung, dass die Festsetzung der Erbschaftsteuer nicht in vollem Umfang korrekt ist.


Insbesondere beanstande ich folgende Punkte:
– [z. B. fehlerhafte Bewertung von Immobilien / nicht berücksichtigter Freibetrag / falsche Steuerklasse / unzutreffende Zurechnung von Vermögensanteilen / versäumte Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten]


Ich beantrage daher die Überprüfung und ggf. Korrektur der Steuerfestsetzung auf Grundlage der beigefügten Unterlagen und Stellungnahmen.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Erbschaftsteuerbescheid

Zusammenfassung der Eckdaten

  • Wer? Erben, Vermächtnisnehmer oder Beschenkte, die einen Erbschaftsteuerbescheid erhalten haben
  • Wann? Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids
  • Wie? Schriftlich per Brief oder elektronisch über ELSTER mit Begründung und Nachweisen
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Das im Bescheid genannte Finanzamt, Abteilung Erbschaftsteuer

Gesetzlicher Rahmen

Die rechtliche Grundlage für einen Widerspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid findet sich in der Abgabenordnung (AO) sowie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).

Gemäß § 347 AO kann gegen Steuerbescheide, also auch gegen Erbschaftsteuerbescheide, innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Häufige Fehlerquellen betreffen § 10 ErbStG (Nachlassverbindlichkeiten), § 13 ErbStG (Freibeträge) sowie § 15 ErbStG (Steuerklassen).

Auch die Bewertung von Immobilien nach dem Bewertungsgesetz (BewG) gemäß § 157 BewG kann fehlerhaft sein. Ein unabhängiges Gutachten oder neue Belege können die Grundlage für eine Korrektur bilden.

Vorgaben und Zeitrahmen

  1. Frist: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Erbschaftsteuerbescheids erfolgen.
  2. Adresse: Finanzamt [Ort], Abteilung Erbschaftsteuer, [Straße Hausnummer], [PLZ Ort]; alternativ über das ELSTER-Portal.
  3. Form: Schriftlich mit vollständigen Angaben und Begründung; bei Postversand mit Unterschrift, bei ELSTER elektronisch signiert.
  4. Beilagen: Kopie des Bescheids, Bewertungsunterlagen, Gutachten, Nachweise zu Schulden oder Freibeträgen, ggf. Testamente oder Erbverträge.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Bescheid prüfen: Kontrollieren Sie Steuerklasse, Freibeträge, Bewertung des Nachlasses und Abzugspositionen.
  • Frist notieren: Notieren Sie sich das Datum des Zugangs – die einmonatige Einspruchsfrist beginnt an diesem Tag.
  • Fehler festhalten: Dokumentieren Sie konkret, welche Werte oder Angaben Ihrer Meinung nach falsch sind.
  • Nachweise sammeln: Beschaffen Sie Belege – z. B. Gutachten, Schuldennachweise, Verträge oder Meldebescheinigungen.
  • Widerspruch formulieren: Nutzen Sie unser Musterschreiben und ergänzen Sie Ihre individuelle Begründung.
  • Einreichen: Versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben oder digital über ELSTER.
  • Eingang bestätigen lassen: Bitten Sie schriftlich um eine Eingangsbestätigung oder speichern Sie die ELSTER-Sendebestätigung.
  • Bearbeitung abwarten: Die Finanzbehörde prüft und meldet sich mit Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid zurück.

Häufige Stolperfallen

  • Fristversäumung: Widerspruch wurde nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist eingereicht.
  • Unklare Begründung: Es fehlt eine präzise Darlegung der Einwände.
  • Fehlende Unterlagen: Nachweise zur Wertkorrektur oder zu Verbindlichkeiten wurden nicht beigefügt.
  • Unvollständige Angaben: Es fehlen Aktenzeichen, Steuernummer oder Adressdaten.
  • Falsche Adresse: Der Widerspruch wurde nicht an das im Bescheid genannte Finanzamt geschickt.

Unklarheiten? Hier gibt’s Antworten

Welche typischen Fehler finden sich in Erbschaftsteuerbescheiden?

Häufige Fehler sind die fehlerhafte Bewertung von Immobilien oder Unternehmensanteilen, die Nichtberücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten (z. B. Beerdigungskosten, offene Rechnungen), eine falsche Einordnung in die Steuerklasse (z. B. bei nicht anerkannten Lebenspartnerschaften), sowie übersehene Freibeträge. Auch Formfehler in der Nachlassaufstellung oder falsche Erbquoten können vorkommen. Ein gründlicher Abgleich des Bescheids mit den realen Verhältnissen und rechtlichen Vorgaben lohnt sich daher immer – oft lässt sich durch einfache Korrekturen viel sparen.

Was passiert nach Einreichen des Widerspruchs beim Finanzamt?

Nach Eingang des Widerspruchs prüft das Finanzamt Ihre Argumente und Unterlagen. In vielen Fällen erfolgt eine Nachfrage oder eine Einladung zur Stellungnahme. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie einen geänderten Steuerbescheid. Falls das Finanzamt den Widerspruch ablehnt, erhalten Sie einen formellen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie Klage beim Finanzgericht einreichen – dafür haben Sie erneut einen Monat Zeit. Bis zur Entscheidung bleibt der ursprüngliche Bescheid in Kraft, Zahlungspflichten bestehen weiter, können aber unter Vorbehalt geleistet werden.

Kann ich die Erbschaftsteuerzahlung aufschieben oder stunden lassen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Stundung der Erbschaftsteuer stellen (§ 222 AO). Dies kann sinnvoll sein, wenn die Steuerlast aus dem Nachlass nicht sofort beglichen werden kann – z. B. weil Immobilien verkauft oder Schulden geklärt werden müssen. Eine Stundung wird in der Regel nur bei nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründen und gegen Zahlung von Stundungszinsen gewährt. Wichtig: Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt und gut begründet werden, idealerweise mit Zahlungsplan oder Nachweisen zur Vermögenssituation.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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