Widerspruch gegen Elterngeld Berechnung

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Ein zu niedrig berechnetes Elterngeld bedeutet für viele frischgebackene Eltern eine finanzielle Belastung – gerade in einer sensiblen Lebensphase. Doch Sie müssen den Bescheid nicht einfach hinnehmen: Ein Widerspruch kann zu einer Neuberechnung und Nachzahlung führen, wenn die Angaben fehlerhaft oder unvollständig berücksichtigt wurden.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie erfolgreich gegen die Berechnung Ihres Elterngeldes vorgehen. Sie erhalten eine kostenlose Widerspruchsvorlage sowie eine klare Anleitung mit allen wichtigen Schritten, Fristen und Tipps.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]


An die
Elterngeldstelle [Name und Adresse der zuständigen Elterngeldstelle laut Bescheid]


[Ort], [Datum]


Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid vom [Datum des Bescheids] – Aktenzeichen: [Aktenzeichen oder Elterngeldnummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] ein, mit dem die Höhe meines Elterngeldes auf [angegebener Betrag] Euro monatlich festgesetzt wurde.


Begründung:


Die Berechnungsgrundlage erscheint mir fehlerhaft bzw. unvollständig. Nach meiner Auffassung wurde mein maßgebliches Einkommen im Bemessungszeitraum nicht korrekt berücksichtigt.


Insbesondere bitte ich um erneute Prüfung folgender Punkte:


  • [z. B. falscher Bemessungszeitraum gewählt]

  • [Sonderzahlungen oder Mutterschaftsgeld falsch eingerechnet]

  • [Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit unvollständig berücksichtigt]

  • [Steuerklassewechsel nicht beachtet]



– [Hinweise auf beigefügte Nachweise: Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Arbeitsverträge, Bescheinigungen des Arbeitgebers etc.]


Ich bitte um Überprüfung und Korrektur der Elterngeldberechnung auf Grundlage der vollständigen Unterlagen. Gern bin ich bereit, weitere Nachweise nachzureichen.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (handschriftlich bei Postversand)]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Elterngeld Berechnung

Kurzfassung der wichtigsten Punkte

  • Wer? Elternteile, die einen fehlerhaft berechneten Elterngeldbescheid erhalten haben
  • Wann? Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids
  • Wie? Schriftlich mit konkreter Begründung und Nachweisen, per Post oder E-Mail
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Die im Bescheid genannte Elterngeldstelle (Jugendamt oder Landesbehörde)

Rechtlicher Hintergrund

Rechtsgrundlage für die Berechnung von Elterngeld ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insbesondere § 2c BEEG, der den Bemessungszeitraum für das maßgebliche Einkommen regelt.

Für Arbeitnehmer ist in der Regel das durchschnittliche Erwerbseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Monat der Geburt maßgeblich – ohne Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeldbezug. Bei Selbstständigen wird der letzte Steuerbescheid herangezogen (§ 2b BEEG). Auch der Steuerklassenwechsel kann unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden (§ 2e BEEG).

Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist gemäß § 84 SGB X innerhalb eines Monats möglich. Die Elterngeldstelle muss dann alle Berechnungsgrundlagen erneut prüfen.

Form und Frist – das ist wichtig

  1. Frist: Ein Monat ab Zugang des Elterngeldbescheids
  2. Adresse: Elterngeldstelle laut Bescheid (meist Jugendamt oder Landesfamilienbehörde)
  3. Form: Schriftlich mit Begründung, postalisch mit Unterschrift, bei E-Mail mit vollständiger Absenderkennung
  4. Anlagen: Kopie des Bescheids, Gehaltsnachweise, Steuerbescheide, Arbeitgeberbescheinigungen, ggf. Änderungsnachweise zu Steuerklasse oder Einkommen

Wie funktioniert das genau?

  • Bescheid prüfen: Kontrollieren Sie die Einkommensgrundlage und den verwendeten Bemessungszeitraum.
  • Frist notieren: Vermerken Sie das Zustelldatum und berechnen Sie die Monatsfrist für den Widerspruch.
  • Einkommensnachweise zusammenstellen: Sammeln Sie alle Lohnabrechnungen, Bescheinigungen und ggf. Steuerbescheide.
  • Widerspruch schreiben: Nutzen Sie die Vorlage und ergänzen Sie alle individuellen Details.
  • Begründung präzisieren: Erläutern Sie genau, was falsch berechnet wurde und welche Nachweise dies belegen.
  • Dokumente beilegen: Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, ggf. auch formlose Erklärungen oder Arbeitgeberbestätigungen.
  • Absenden: Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben oder E-Mail an die zuständige Elterngeldstelle.
  • Reaktion abwarten: Die Elterngeldstelle prüft den Fall erneut und schickt Ihnen einen neuen oder bestätigenden Bescheid.

Fehler, die den Einspruch unwirksam machen

  • Fristversäumung: Der Widerspruch wurde nach Ablauf der Monatsfrist eingereicht.
  • Keine Belege: Es wurden keine Gehaltsnachweise, Steuerbescheide oder relevante Unterlagen beigefügt.
  • Unklare Begründung: Der Fehler in der Berechnung wurde nicht konkret benannt.
  • Falsche Adresse: Der Widerspruch ging nicht an die im Bescheid genannte Elterngeldstelle.
  • Unvollständige Angaben: Aktenzeichen oder persönliche Daten wurden nicht angegeben oder falsch angegeben.

FAQ – Das sollten Sie wissen

Was kann ich tun, wenn die Elterngeldstelle beim Einkommen falsche Monate berücksichtigt hat?

In diesem Fall sollten Sie mit dem Widerspruch nachweisen, welche Monate tatsächlich zum Bemessungszeitraum gehören. Dies ist besonders relevant, wenn Monate mit Mutterschaftsgeld, Krankheit oder Elterngeldbezug fälschlich einbezogen wurden. Legen Sie dazu Ihre Lohnabrechnungen und ggf. eine Arbeitgeberbescheinigung bei. Verweisen Sie auf § 2c BEEG, der festlegt, welche Monate ausgenommen werden. So kann die Elterngeldstelle den Betrag korrekt neu berechnen.

Kann ein Steuerklassenwechsel rückwirkend beim Elterngeld berücksichtigt werden?

Ein Steuerklassenwechsel kann berücksichtigt werden, wenn er spätestens sieben Monate vor dem Monat der Geburt erfolgt ist (§ 2e BEEG). Entscheidend ist, dass der Wechsel im Bemessungszeitraum liegt und Auswirkungen auf das Nettoeinkommen hat. Wenn die Elterngeldstelle den Wechsel nicht beachtet hat, können Sie dies im Widerspruch geltend machen – idealerweise mit Nachweis vom Finanzamt oder einer aktualisierten Lohnabrechnung.

Was passiert, wenn mein Widerspruch zum Elterngeld abgelehnt wird?

Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Die Klage ist grundsätzlich kostenfrei und kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichts erfolgen. Sie sollten dazu alle bisherigen Unterlagen beifügen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein – insbesondere bei komplexen Berechnungsfehlern oder unklaren Einkommenssituationen.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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