Widerspruch gegen Bußgeldbescheid Verkehr
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Häufige Fragen zur Vorlage
Widerspruch gegen Bußgeldbescheid Verkehr – Mustervorlage ansehen
Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes erhalten – doch Sie sind überzeugt, dass der Vorwurf nicht zutrifft oder mildernde Umstände vorliegen? Dann haben Sie das Recht, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Hier erfahren Sie, wie Sie richtig vorgehen: Wir stellen Ihnen eine rechtssichere Mustervorlage sowie eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung – damit Sie Ihre Rechte effektiv wahrnehmen können.
Die vollständige Vorlage finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
[Straße und Hausnummer der Behörde]
[Postleitzahl Ort]
[Vorname Nachname]
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Kurzfassung der wichtigsten Punkte
- Wer? Alle, die einen Bußgeldbescheid im Straßenverkehr erhalten haben
- Wann? Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids
- Wie? Schriftlich per Post oder Fax – nicht per E-Mail
- Kosten: Der Einspruch selbst ist kostenlos, ein Verfahren kann jedoch weitere Kosten verursachen
- Zuständige Stelle: Die im Bescheid genannte Bußgeldstelle
Welche Regelungen gelten?
Die rechtliche Grundlage für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid im Straßenverkehr ergibt sich aus dem § 67 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten). Demnach kann binnen zwei Wochen nach Zustellung eines Bußgeldbescheids schriftlich Einspruch eingelegt werden.
Der Einspruch bewirkt, dass das Verfahren erneut geprüft wird – ggf. durch die Staatsanwaltschaft oder ein Amtsgericht. Auch § 71 OWiG in Verbindung mit der Strafprozessordnung (StPO) ist für das Verfahren relevant.
Wichtig: Wird der Einspruch ohne ausreichende Begründung zurückgewiesen oder das Verfahren fortgeführt, kann es zu Gerichts- und Verfahrenskosten kommen.
Was ist einzuhalten?
- Frist: Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingehen.
- Adresse: Die im Bescheid genannte Bußgeldstelle, postalisch oder per Fax (E-Mail ist nicht zulässig).
- Form: Schriftlich, mit Unterschrift versehen, maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift sind nicht ausreichend.
- Anlagen: Kopie des Bußgeldbescheids, ggf. Beweise (z. B. Fotos, Zeugen, Ortungsdaten, medizinische Bescheinigungen).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Bescheid prüfen: Kontrollieren Sie Tatvorwurf, Datum, Uhrzeit, Ort, Fahrzeugdaten und Beweismittel (z. B. Messung, Foto).
- Frist berechnen: Ab Zustellung läuft eine 14-tägige Einspruchsfrist – notieren Sie das genaue Zustelldatum.
- Begründung formulieren: Überlegen Sie, ob Sie den Vorwurf bestreiten, die Tat nicht selbst begangen haben oder mildernde Umstände vorlagen.
- Einspruch schreiben: Verwenden Sie unsere Vorlage und ergänzen Sie sie mit den konkreten Details Ihres Falls.
- Beweise beifügen: Fügen Sie ggf. Nachweise bei, etwa Fahrernachweise, Zeugen, Fotos, Ortungsdaten oder Gutachten.
- Absenden: Senden Sie den Einspruch fristgerecht und unterschrieben per Post oder Fax an die Bußgeldstelle.
- Bestätigung sichern: Behalten Sie eine Kopie und einen Nachweis über den Versand (z. B. Einschreiben, Faxbericht).
- Auf Rückmeldung warten: Die Behörde prüft den Einspruch und informiert Sie über das weitere Vorgehen – z. B. Einstellung, Anhörung oder Gerichtstermin.
Was oft schiefgeht
- Frist versäumt: Der Einspruch wurde nach Ablauf der 14-Tage-Frist eingereicht.
- Keine Unterschrift: Der Einspruch war nicht handschriftlich unterschrieben (bei Postversand) oder wurde per E-Mail geschickt.
- Unklare Angaben: Der Vorwurf wird bestritten, ohne dass nachvollziehbare Gründe oder Belege vorliegen.
- Fehlende Beweise: Es fehlen Nachweise, die Ihre Aussage untermauern könnten.
- Falsche Adresse: Der Einspruch wurde an eine nicht zuständige Stelle geschickt oder kam verspätet an.
Was andere auch gefragt haben
Kann ich Einspruch einlegen, auch wenn ich die Tat begangen habe?
Ja, auch in diesem Fall ist ein Einspruch möglich – etwa um den Sachverhalt zu erläutern oder um auf mildernde Umstände hinzuweisen. Wenn Sie z. B. aus gesundheitlichen Gründen gehandelt haben, ein Messfehler vorliegt oder Sie Einsicht in die Beweismittel (z. B. Messprotokoll) wünschen, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Auch eine fehlerhafte Bußgeldhöhe oder ein Formfehler im Bescheid kann überprüft werden. Wichtig: Legen Sie den Einspruch rechtzeitig ein und begründen Sie ihn gut dokumentiert, wenn Sie eine Änderung erreichen möchten.
Was passiert nach meinem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Bußgeldstelle den Sachverhalt erneut. Sie kann den Bescheid zurücknehmen, ändern oder an die Staatsanwaltschaft zur Weiterleitung an das Amtsgericht übergeben. Es kann zu einer Anhörung oder Verhandlung kommen. Wird Ihr Einspruch abgelehnt, kann es zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung mit Kostenrisiko kommen. Wird der Bescheid aufgehoben oder reduziert, sparen Sie Geld. Eine Rücknahme des Einspruchs ist jederzeit möglich, um ein Verfahren zu vermeiden – besonders bei Bagatellverstößen.
Wie kann ich die Erfolgsaussichten meines Einspruchs verbessern?
Je besser Sie den Sachverhalt begründen und belegen können, desto höher sind die Erfolgschancen. Prüfen Sie alle Details im Bescheid, beantragen Sie Akteneinsicht oder ziehen Sie rechtlichen Beistand hinzu. Besonders bei komplexen Vorwürfen (z. B. Geschwindigkeitsmessung, Abstand, Handy am Steuer) lohnt sich oft die Prüfung durch Fachanwälte. Nutzen Sie Beweismittel wie Zeugen, GPS-Daten, Dashcam-Aufnahmen oder medizinische Unterlagen. Auch Formfehler (falsches Kennzeichen, unklare Ortangabe) können zur Aufhebung führen – bleiben Sie sachlich und präzise.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.