Widerspruch gegen Bußgeldbescheid Ordnungswidrigkeit
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Häufige Fragen zur Vorlage
Widerspruch gegen Bußgeldbescheid Ordnungswidrigkeit – Mustervorlage ansehen
Ein Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit – ob im Straßenverkehr oder wegen anderer Verstöße – ist nicht immer gerechtfertigt. Viele Bescheide enthalten Fehler oder beruhen auf unvollständigen Beweisen.
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Bußgeldes haben, können Sie mit einem Einspruch dagegen vorgehen. Auf dieser Seite erhalten Sie eine kostenlose Muster-Vorlage sowie eine Anleitung, wie Sie fristgerecht und wirksam reagieren.
Die Vorlage steht Ihnen unten zum direkten Kopieren oder Download bereit.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
[Straße und Hausnummer der Behörde]
[Postleitzahl Ort]
[Vorname Nachname]
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Wichtige Details auf einen Blick
- Wer? Betroffene Personen, die einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten haben
- Wann? Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids
- Wie? Schriftlich per Brief oder Fax mit klar erkennbarem Absender
- Kosten: Der Einspruch selbst ist kostenfrei
- Zuständige Stelle: Die Bußgeldbehörde, die den Bescheid erlassen hat (z. B. Stadtverwaltung, Landratsamt)
Relevante Gesetzesstellen
Grundlage für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Gemäß § 67 OWiG kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich Einspruch eingelegt werden.
Weitere relevante Normen sind § 66 OWiG (Inhalt des Bußgeldbescheids) und § 302 StPO, der über § 46 OWiG sinngemäß auch auf Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung findet.
Die Behörde prüft nach Eingang des Einspruchs den Sachverhalt erneut. Wird dem Einspruch nicht abgeholfen, wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Alle Betroffenen haben das Recht, Akteneinsicht zu beantragen (§ 49 OWiG).
Wie und bis wann?
- Frist: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingehen.
- Adresse: Die im Bußgeldbescheid genannte Bußgeldbehörde (z. B. Stadt XY, Ordnungsamt).
- Form: Schriftlich, mit vollständigen Absenderdaten und eigenhändiger Unterschrift (bei Brief). Fax ist ebenfalls zulässig.
- Beilagen: Kopie des Bußgeldbescheids, ggf. Beweise oder Nachweise zur Entlastung (Fotos, Stellungnahmen, Zeugenaussagen).
Der Weg zum Einspruch
- Bescheid prüfen: Lesen Sie den Bußgeldbescheid sorgfältig. Achten Sie auf Tatzeit, Ort und Begründung.
- Frist berechnen: Ermitteln Sie das Zustelldatum – ab da läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist.
- Argumente überlegen: Welche Einwände haben Sie gegen den Tatvorwurf? Notieren Sie konkrete Gründe.
- Vorlage ausfüllen: Tragen Sie Ihre Daten und die spezifische Begründung in unsere Muster-Vorlage ein.
- Belege sammeln: Fügen Sie mögliche Beweise bei, die Ihre Sichtweise stützen (z. B. Lichtbilder, Fahrtenbuch, Zeugen).
- Einspruch einreichen: Senden Sie das Schreiben per Brief oder Fax an die im Bescheid genannte Behörde.
- Eingangsbestätigung abwarten: Manche Behörden bestätigen den Eingang – bewahren Sie Ihre Kopien gut auf.
- Folgepost beachten: Es kann zu Rückfragen oder zur Weiterleitung an das Amtsgericht kommen – reagieren Sie fristgerecht.
Was Sie besser nicht tun
- Fristversäumnis: Der Einspruch wurde zu spät eingereicht und ist damit unzulässig.
- Formfehler: Der Einspruch war nicht schriftlich oder nicht unterschrieben (bei postalischem Versand).
- Keine Begründung: Zwar nicht verpflichtend, aber ohne Begründung sind die Erfolgschancen deutlich geringer.
- Falsche Behörde: Der Einspruch wurde an eine unzuständige Stelle geschickt.
- Unvollständige Daten: Fehlende Angaben wie Aktenzeichen oder Absender erschweren die Zuordnung und Bearbeitung.
Häufige Fragen
Wie kann ich Einsicht in die Akte beantragen?
Sie haben das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 49 OWiG. Dazu können Sie bei der Bußgeldbehörde schriftlich beantragen, dass die Akte zur Einsicht an Ihren Rechtsanwalt übersandt wird. Ein direkter Einblick für Privatpersonen ist selten möglich. Alternativ können Sie um eine Kopie der wesentlichen Unterlagen (z. B. Messprotokolle, Fotos) bitten. Manche Behörden verlangen dafür eine Gebühr. Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, wird der Antrag in der Regel direkt über den Anwalt gestellt, was den Prozess erleichtert und beschleunigt.
Was passiert nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Nach Eingang des Einspruchs prüft die Behörde, ob der Bescheid aufgehoben oder geändert werden kann. Wird Ihrem Einspruch nicht abgeholfen, wird das Verfahren an das Amtsgericht abgegeben. Dort findet eine Hauptverhandlung statt, zu der Sie geladen werden. Es besteht dort die Möglichkeit, sich nochmals zu äußern, Beweisanträge zu stellen oder Zeugen zu benennen. Wird der Einspruch zurückgewiesen, kann das Bußgeld sogar erhöht werden. Deshalb empfiehlt sich in komplexeren Fällen anwaltlicher Rat.
Kann ich auch online oder per E-Mail Einspruch einlegen?
Ein Einspruch per E-Mail ist nur dann zulässig, wenn die Bußgeldbehörde ausdrücklich den elektronischen Weg eröffnet hat. Andernfalls ist der Einspruch in Papierform oder per Fax erforderlich. Aus Beweisgründen empfiehlt sich der Versand per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht. Prüfen Sie daher sorgfältig, welche Kommunikationswege die Behörde akzeptiert. Ein einfacher E-Mail-Versand ohne Signatur kann sonst als unwirksam gelten und Fristen verstreichen lassen. Im Zweifel besser auf klassische Wege setzen oder vorab telefonisch klären.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.