Widerspruch gegen Parken Widerspruch
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Wichtige Informationen zur Vorlage
Häufige Fragen zur Vorlage
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Ein Schreiben der Fair Parken GmbH kommt oft überraschend – meist wegen angeblich unerlaubten Parkens auf einem Kundenparkplatz. Es handelt sich hierbei nicht um ein Bußgeld vom Ordnungsamt, sondern um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist, können Sie Widerspruch einlegen. Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage sowie eine klare Anleitung, wie Sie sachlich und wirksam gegen die Forderung vorgehen.
Die fertige Widerspruchsvorlage finden Sie am Ende dieser Seite.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
Postfach 12 44
40859 Ratingen
[Vorname Nachname]
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Kurzfassung der wichtigsten Punkte
- Wer? Fahrzeughalter oder -fahrer, die ein Schreiben von Fair Parken erhalten haben
- Wann? Möglichst innerhalb von 1–2 Wochen nach Erhalt des Schreibens
- Wie? Schriftlich per Post (Einwurf-Einschreiben empfohlen) oder per E-Mail
- Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
- Zuständige Stelle: Fair Parken GmbH, Postfach 12 44, 40859 Ratingen
Relevante Gesetzesstellen
Die rechtliche Grundlage der Forderungen von Fair Parken basiert auf dem § 280 BGB wegen angeblicher Pflichtverletzung aus einem Nutzungsvertrag. Dieser soll stillschweigend zustande gekommen sein, wenn Sie auf einem beschilderten Privatparkplatz parken.
Die Wirksamkeit solcher Forderungen hängt jedoch davon ab, ob die Beschilderung deutlich, verständlich und gut sichtbar war und ob der Verstoß korrekt dokumentiert wurde. Ohne eindeutigen Nachweis kann eine Forderung rechtlich anfechtbar sein.
Bei Zweifeln sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Weitere Infos zur rechtlichen Einschätzung bietet z. B. die Verbraucherzentrale.
Fristen & Bedingungen
- Frist: Keine gesetzliche Frist – doch eine Reaktion innerhalb von 1–2 Wochen ist empfehlenswert.
- Adresse: Fair Parken GmbH, Postfach 12 44, 40859 Ratingen, alternativ per E-Mail (siehe Schreiben).
- Form: Schriftlich mit vollständigen Angaben (Name, Adresse, Aktenzeichen, Kennzeichen), per Brief oder E-Mail.
- Anlagen: Kopie des Schreibens, Parkschein, Fotos, Zeugenangaben oder andere Belege zur Untermauerung Ihrer Argumente.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Schreiben analysieren: Prüfen Sie Ort, Uhrzeit, Kennzeichen und angeblichen Verstoß sorgfältig.
- Beschilderung dokumentieren: War sie klar und gut sichtbar? Falls nicht, machen Sie Beweisfotos.
- Belege sichern: Haben Sie einen Parkschein, Kundenbeleg oder Zeugen? Sammeln Sie alles Relevante.
- Widerspruch schreiben: Nutzen Sie unsere Vorlage und passen Sie den Text an Ihre Situation an.
- Abschicken: Senden Sie den Widerspruch fristgerecht per Post (Einwurf-Einschreiben) oder per E-Mail.
- Versandbeleg sichern: Bewahren Sie Nachweise für Ihre Einsendung gut auf.
- Antwort abwarten: Fair Parken reagiert in der Regel schriftlich – prüfen Sie, ob die Forderung aufrechterhalten wird.
- Weiteres Vorgehen planen: Wird der Widerspruch abgelehnt, kann juristische Beratung oder eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale sinnvoll sein.
Was Sie besser nicht tun
- Nicht reagieren: Wer gar nicht antwortet, riskiert Mahnungen und Inkassogebühren.
- Sofort bezahlen ohne Prüfung: Zahlen Sie nur, wenn Sie sicher sind, dass die Forderung berechtigt ist.
- Unvollständige Angaben: Fehlende Daten wie Aktenzeichen oder Kennzeichen erschweren die Zuordnung.
- Keine Nachweise beigefügt: Fotos oder Parkscheine sollten unbedingt mitgeschickt werden.
- Widerspruch nur telefonisch: Telefonate sind nicht dokumentierbar – der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
Antworten auf gängige Fragen
Ist Fair Parken eine staatliche Stelle?
Nein, Fair Parken ist ein privates Unternehmen. Es handelt nicht im Auftrag einer Behörde und verhängt keine Bußgelder, sondern macht zivilrechtliche Forderungen geltend. Diese basieren meist auf der Annahme, dass durch das Parken auf einem Privatgrundstück ein Nutzungsvertrag mit Vertragsstrafe zustande gekommen sei. Diese Forderungen sind nicht automatisch durchsetzbar und können angefochten werden – insbesondere bei unklarer oder fehlender Beschilderung.
Was passiert, wenn ich den Widerspruch nicht schriftlich einreiche?
Ein mündlicher oder telefonischer Widerspruch gilt rechtlich nicht als wirksam. Nur ein schriftlich eingereichter Widerspruch (per Post oder E-Mail) schafft Rechtssicherheit. Darin sollten Sie Ihre Argumente klar formulieren und sich auf die im Schreiben genannte Vorgangsnummer beziehen. Nur so können Sie im Falle weiterer Schritte nachweisen, dass Sie fristgerecht und begründet reagiert haben. Bewahren Sie immer eine Kopie Ihres Schreibens und des Versandnachweises auf.
Muss ich zahlen, obwohl ich Kundin/Kunde des Geschäfts war?
Nicht zwangsläufig. Viele Parkflächen von Supermärkten oder Einkaufszentren werden durch Firmen wie Fair Parken kontrolliert. Obwohl Sie Kunde waren, kann dennoch eine Vertragsstrafe verhängt werden – etwa wegen Zeitüberschreitung oder fehlender Parkscheibe. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie tatsächlich dort eingekauft haben (z. B. durch Kassenbon), lohnt sich ein Widerspruch. In vielen Fällen wird die Forderung bei Nachweis des Einkaufs wieder zurückgenommen.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.