Widerspruch gegen Inkassoforderung

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Häufige Fragen zur Vorlage

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Ein Brief vom Inkassounternehmen kann einschüchternd wirken – besonders wenn die Forderung überraschend kommt oder gar nicht nachvollziehbar ist. Doch Sie sind nicht machtlos: Wenn die Forderung unbegründet ist oder Ihnen unklar erscheint, können Sie Widerspruch gegen das Inkassoschreiben einlegen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich gegen unberechtigte Inkassoforderungen wehren. Wir stellen Ihnen eine kostenlose Vorlage zur Verfügung und erklären Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen.

Unten finden Sie die fertige Mustervorlage zum direkten Kopieren oder Herunterladen.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]


An

[Name des Inkassounternehmens]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


[Ort], [Datum]


Betreff: Widerspruch gegen Ihre Inkassoforderung vom [Datum] – Aktenzeichen: [Aktenzeichen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit widerspreche ich ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung vom [Datum] in Höhe von [Betrag] Euro.


Begründung:

Nach Prüfung Ihres Schreibens sehe ich für die geltend gemachte Forderung keinerlei rechtliche Grundlage. Im Einzelnen:


  • [z. B. Ich bestreite, jemals eine entsprechende Leistung in Anspruch genommen oder einen Vertrag abgeschlossen zu haben.]

  • [z. B. Die Forderung wurde nie zuvor durch den ursprünglichen Gläubiger geltend gemacht.]

  • [z. B. Die Forderung ist bereits verjährt.]



Ich fordere Sie daher auf, mir eine vollständige und detaillierte Forderungsaufstellung inklusive Gläubigerangaben, Vertragskopien und einer Begründung für etwaige Zusatzkosten (z. B. Inkassogebühren, Mahnkosten) zukommen zu lassen.


Bis zur vollständigen Klärung weise ich jegliche Zahlungsverpflichtung zurück. Ich fordere Sie auf, unberechtigte Einträge bei Auskunfteien wie SCHUFA zu unterlassen bzw. zu löschen.


Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang und die Prüfung dieses Widerspruchs.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift – handschriftlich bei postalischem Versand]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Inkassoforderung

Wer, wann, wie – kurz erklärt

  • Wer? Jeder, der eine Inkassoforderung erhalten hat und Zweifel an ihrer Berechtigung hat
  • Wann? Möglich sofort nach Erhalt des Schreibens – eine Frist ist rechtlich nicht zwingend, aber schnelles Handeln wird empfohlen
  • Wie? Schriftlich per Post oder E-Mail mit konkretem Widerspruch und Begründung
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Das im Schreiben genannte Inkassounternehmen

Juristische Grundlage in Kürze

Inkassounternehmen dürfen nur dann Forderungen geltend machen, wenn sie vom ursprünglichen Gläubiger beauftragt wurden oder die Forderung wirksam abgetreten wurde (§§ 398 BGB, 286 BGB). Sie sind zudem verpflichtet, Ihnen die Identität des Gläubigers sowie eine nachvollziehbare Forderungsaufstellung zur Verfügung zu stellen (§ 355 BGB bei Verbraucherverträgen).

Inkassokosten sind nur erstattungsfähig, wenn sie der Höhe nach angemessen und erforderlich sind – orientiert an § 13 RVG (Gebührentabelle für Rechtsanwälte). Unverhältnismäßig hohe oder doppelte Gebühren müssen nicht akzeptiert werden.

Ein schriftlicher Widerspruch hindert das Inkassounternehmen daran, weitere Maßnahmen einzuleiten, bis eine Klärung erfolgt ist. Auch ein negativer SCHUFA-Eintrag darf ohne vorherige rechtmäßige Mahnung nicht vorgenommen werden.

Erforderliche Schritte im Überblick

  1. Frist: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist – Widerspruch sollte jedoch innerhalb von 14 Tagen erfolgen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
  2. Adresse: An das im Inkassoschreiben angegebene Unternehmen – postalisch oder per E-Mail.
  3. Form: Schriftlich mit klarer Ablehnung der Forderung und Bitte um Nachweise – Unterschrift bei postalischem Versand notwendig.
  4. Beilagen: Kopie des Inkassoschreibens, ggf. eigener Nachweis (z. B. Kontoauszug, Kündigungsbestätigung, Beleg früherer Zahlung).

Der Weg zum Einspruch

  • Inkassoschreiben prüfen: Lesen Sie das Schreiben sorgfältig und prüfen Sie, ob Sie die Forderung kennen und nachvollziehen können.
  • Aktenzeichen notieren: Halten Sie das Aktenzeichen fest, um es in Ihrem Widerspruch korrekt anzugeben.
  • Begründung formulieren: Schreiben Sie klar, warum Sie die Forderung bestreiten oder welche Teile davon unklar sind.
  • Nachweise beifügen: Wenn möglich, legen Sie Kopien von Unterlagen bei, die Ihre Position stützen.
  • Widerspruch einreichen: Senden Sie den Widerspruch per E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein.
  • Eingangsbestätigung anfordern: Bitten Sie das Inkassobüro um eine schriftliche Rückmeldung zur Prüfung Ihres Schreibens.
  • Antwort abwarten: Geben Sie dem Inkassodienst Zeit zur Prüfung – meist erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 2–4 Wochen.
  • Folgeschritte prüfen: Bei weiterer Forderung trotz Widerspruch: erneuter Widerspruch oder rechtlicher Beistand prüfen.

Typische Fehler vermeiden

  • Ignorieren der Forderung: Ohne Reaktion können Mahnbescheid oder Vollstreckung folgen.
  • Keine Akteneinsicht gefordert: Ohne klare Forderung nach Belegen bleibt die Inkassofirma oft vage.
  • Emotionale Sprache: Unsachliche oder beleidigende Formulierungen schaden Ihrer Glaubwürdigkeit.
  • Fehlende Nachweise: Ohne stützende Dokumente ist ein erfolgreicher Widerspruch schwieriger.
  • Falscher Ansprechpartner: Der Widerspruch wurde nicht an das richtige Inkassobüro gesendet.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Forderung einfach ignoriere?

Wenn Sie nicht auf das Inkassoschreiben reagieren, kann dies ernsthafte Folgen haben. Das Inkassounternehmen darf nach einer Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Wenn Sie diesem nicht widersprechen, kann daraus ein Vollstreckungsbescheid folgen – mit Pfändung oder SCHUFA-Eintrag. Selbst wenn Sie die Forderung für unbegründet halten, müssen Sie aktiv widersprechen. Nur durch einen formellen Widerspruch verhindern Sie weitere rechtliche Schritte. Reagieren Sie daher schnell und schriftlich – idealerweise mit Zustellnachweis.

Kann ich Inkassogebühren komplett ablehnen?

Nicht immer. Inkassogebühren sind nur dann zulässig, wenn der Schuldner tatsächlich im Zahlungsverzug war und die Einschaltung eines Inkassodienstes erforderlich und verhältnismäßig war. Überhöhte oder doppelte Gebühren (z. B. zusätzlich zur Mahngebühr des ursprünglichen Gläubigers) können unzulässig sein. Sie können in Ihrem Widerspruch verlangen, die Gebühren konkret aufzuschlüsseln und zu begründen. Fehlt diese Erläuterung oder ist die Höhe unangemessen, dürfen Sie die Zahlung verweigern. Bei Unsicherheiten hilft eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt weiter.

Was ist, wenn ich versehentlich schon gezahlt habe?

Wenn Sie bereits gezahlt haben, obwohl die Forderung unberechtigt war, sollten Sie umgehend schriftlich eine Rückerstattung fordern – mit Verweis auf die fehlerhafte Grundlage. Geben Sie Ihre Kontoverbindung an und setzen Sie eine Frist zur Rückzahlung (z. B. 14 Tage). Falls das Unternehmen nicht reagiert, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Achten Sie darauf, in Zukunft keine Zahlungen ohne gründliche Prüfung der Forderung zu leisten. Zahlungen gelten grundsätzlich als Anerkennung – reagieren Sie deshalb immer mit Widerspruch, bevor Sie zahlen.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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