Widerspruch gegen Kindergeld Rückforderung

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Häufige Fragen zur Vorlage

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Viele Eltern staunen nicht schlecht, wenn plötzlich ein Rückforderungsbescheid der Familienkasse im Briefkasten liegt. Der Vorwurf: zu Unrecht erhaltenes Kindergeld – oft wegen angeblich fehlender Nachweise oder verspäteter Mitteilungen. Doch nicht jede Rückforderung ist berechtigt.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie mit einem Widerspruch gegen die Rückforderung von Kindergeld reagieren können. Sie erhalten eine kostenlose Vorlage sowie eine verständliche Anleitung, wie Sie richtig und fristgerecht vorgehen.

Ganz unten finden Sie die Widerspruchsvorlage zum einfachen Kopieren oder Downloaden.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]


An die

Familienkasse [Ort oder Region]
[Straße und Hausnummer der Familienkasse]
[Postleitzahl Ort]


[Ort], [Datum]


Widerspruch gegen die Rückforderung des Kindergeldes vom [Datum des Bescheids] – Kindergeldnummer: [Nummer einfügen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids] ein, in dem Sie die Rückzahlung von Kindergeld in Höhe von [Betrag in Euro] fordern.


Begründung:

Nach sorgfältiger Prüfung des Rückforderungsbescheids halte ich die Forderung für nicht gerechtfertigt. Die zugrundeliegende Berechnung scheint unvollständig bzw. fehlerhaft zu sein. Insbesondere berücksichtigen Sie meines Erachtens nicht [z. B. rechtzeitige Mitteilung über Änderungen / Studienbescheinigung des Kindes / Meldung bei der Agentur für Arbeit / andere relevante Umstände].


Ich bitte daher um eine Überprüfung des Bescheids sowie eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung der Rückforderung.


Sollte sich die Rückforderung als berechtigt erweisen, bitte ich um Prüfung, ob eine Ratenzahlung möglich ist.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Kindergeld Rückforderung

Zusammenfassung der Eckdaten

  • Wer? Eltern oder Erziehungsberechtigte, die Kindergeld beziehen oder bezogen haben
  • Wann? Innerhalb eines Monats nach Zugang des Rückforderungsbescheids
  • Wie? Schriftlich per Post oder E-Mail mit konkreter Begründung
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Die im Bescheid genannte Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Juristische Grundlage in Kürze

Die Rechtsgrundlage für den Widerspruch gegen eine Kindergeldrückforderung findet sich im Sozialgesetzbuch X (SGB X) und im Einkommensteuergesetz (EStG). Gemäß § 84 SGB X kann gegen einen belastenden Verwaltungsakt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Kindergeld wird gemäß § 62 ff. EStG gezahlt. Eine Rückforderung erfolgt häufig nach § 37 Abs. 2 Abgabenordnung (AO), wenn Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Maßgeblich ist zudem § 130 AO (Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte), sofern die Zahlung ohne rechtlichen Anspruch erfolgte.

Die Zuständigkeit liegt bei der Familienkasse, die als Teil der Bundesagentur für Arbeit handelt. Eine Übersicht und Adresssuche finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Fristen & Bedingungen

  1. Frist: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids bei der Familienkasse eingehen.
  2. Adresse: Familienkasse [Ort], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort] – wie im Bescheid genannt, alternativ per E-Mail an die offizielle Adresse der Familienkasse.
  3. Form: Schriftlich mit Unterschrift (bei postalischem Versand), bei E-Mail reicht ein klar identifizierbarer Absender.
  4. Beilagen: Kopie des Rückforderungsbescheids, relevante Nachweise (z. B. Studienbescheinigung, Arbeitslosmeldung des Kindes, Kommunikationsverlauf mit der Familienkasse).

Der Weg zum Einspruch

  • Bescheid prüfen: Kontrollieren Sie, worauf sich die Rückforderung stützt und ob die Angaben vollständig und korrekt sind.
  • Frist berechnen: Ermitteln Sie den Tag der Zustellung – ab dann läuft die einmonatige Widerspruchsfrist.
  • Gründe sammeln: Notieren Sie, warum Sie die Rückforderung für ungerechtfertigt halten. Prüfen Sie z. B. bereits übermittelte Unterlagen.
  • Vorlage ausfüllen: Passen Sie unsere Widerspruchsvorlage mit Ihren persönlichen Angaben und Argumenten an.
  • Belege beilegen: Fügen Sie alle Unterlagen bei, die Ihre Argumentation untermauern.
  • Versenden: Schicken Sie den Widerspruch per Einschreiben oder per E-Mail an die zuständige Familienkasse.
  • Bestätigung einholen: Bitten Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung.
  • Bearbeitung abwarten: Die Familienkasse prüft den Widerspruch und meldet sich in der Regel innerhalb von drei Monaten.

Häufige Stolperfallen

  • Fristversäumung: Widerspruch wurde zu spät eingereicht und deshalb abgelehnt.
  • Fehlende Begründung: Es wurde keine oder nur eine sehr allgemeine Begründung angegeben.
  • Unvollständige Unterlagen: Entscheidende Nachweise (z. B. Schulbescheinigung) fehlen.
  • Falsche Adresse: Der Widerspruch wurde an eine unzuständige Stelle geschickt.
  • Unleserlichkeit: Handschriftlich verfasste Begründungen waren schwer lesbar und wurden nicht berücksichtigt.

Alles Wichtige im Überblick

Wie erfahre ich, ob mein Widerspruch erfolgreich war?

Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Familienkasse den Fall erneut. Wenn Ihrem Widerspruch stattgegeben wird, erhalten Sie einen schriftlichen Abhilfebescheid. Dieser hebt den ursprünglichen Rückforderungsbescheid auf oder ändert ihn zugunsten des Antragstellers. Bei teilweiser Stattgabe erhalten Sie eine neue, reduzierte Forderung. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, folgt ein sogenannter Widerspruchsbescheid, gegen den Sie Klage beim Finanzgericht erheben können. Bewahren Sie daher alle Unterlagen gut auf und achten Sie auf weitere Fristen.

Was tun, wenn mein Kind sich in einer Übergangszeit befindet?

Befindet sich Ihr Kind z. B. zwischen Schule und Studium oder Ausbildung, kann trotzdem Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die Familienkasse erkennt Übergangszeiten von bis zu vier Monaten gemäß § 32 Abs. 4 EStG an. Wichtig ist, dass Sie dies rechtzeitig nachweisen, z. B. mit einem Zulassungsbescheid oder Bewerbungsnachweisen. Falls Sie solche Unterlagen nicht eingereicht haben, kann die Rückforderung falsch sein. Ein Widerspruch mit entsprechenden Nachweisen kann in solchen Fällen erfolgreich sein.

Kann ich eine Rückzahlung auch in Raten leisten?

Ja, wenn die Rückforderung berechtigt ist, können Sie bei der Familienkasse eine Ratenzahlung beantragen. Dies ist formlos möglich, sollte aber gut begründet sein – z. B. durch Nachweise über Ihre finanzielle Situation, Kontoauszüge oder ein Haushaltsplan. Die Familienkasse prüft dann, ob eine Stundung oder Ratenzahlung gewährt wird. Wichtig: Auch bei einem laufenden Widerspruch können Sie vorsorglich eine solche Vereinbarung treffen, um Mahngebühren oder Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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