Widerspruch gegen Kontoführungsgebühren Erhöhung

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Viele Banken haben in der Vergangenheit stillschweigend Kontoführungsgebühren erhöht – ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Das ist so nicht zulässig. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs können Sie sich dagegen wehren und sogar zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern. Ein schriftlicher Widerspruch ist dafür der erste Schritt.

Auf dieser Seite erhalten Sie eine kostenlose Vorlage sowie eine praktische Anleitung, wie Sie gegen eine unzulässige Gebührenerhöhung beim Girokonto vorgehen.

Die fertige Vorlage finden Sie am Ende zur direkten Verwendung.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]

An die

[Name der Bank / Sparkasse]
Kundenservice / Vertragsabteilung
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Widerspruch gegen die Erhöhung der Kontoführungsgebühren – IBAN: [IBAN Ihres Kontos]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Erhöhung der Kontoführungsgebühren zum [Datum] lege ich hiermit Widerspruch ein.

Begründung:
Eine einseitige Erhöhung der Entgelte ohne meine ausdrückliche Zustimmung ist nach aktueller Rechtsprechung nicht wirksam. Insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 26/20) hat klargestellt, dass Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgelten nur mit aktiver Zustimmung der Kundinnen und Kunden wirksam werden können.

Ich fordere Sie daher auf, mir sämtliche seit [Datum der ersten Erhöhung] unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurückzuerstatten und mir eine schriftliche Bestätigung über die weitere Vorgehensweise zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift – bei postalischem Versand]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Kontoführungsgebühren Erhöhung

Zusammenfassung der Eckdaten

  • Wer? Bankkundinnen und -kunden, deren Kontoführungsgebühren ohne ausdrückliche Zustimmung erhöht wurden
  • Wann? Möglichst bald nach Bekanntwerden der Erhöhung – Rückforderungen sind bis zu drei Jahre rückwirkend möglich
  • Wie? Schriftlich mit Verweis auf fehlende Zustimmung und Forderung nach Erstattung
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Die Bank oder Sparkasse, bei der Sie das betroffene Konto führen

Welche Regelungen gelten?

Die rechtliche Grundlage zur Anfechtung einer Gebührenerhöhung ohne Zustimmung bildet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20). Laut Urteil sind Klauseln, die Änderungen durch Schweigen ermöglichen, unwirksam.

Nach § 307 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligen. Auch § 812 BGB (Rückforderung bei ungerechtfertigter Bereicherung) erlaubt Ihnen, zu viel gezahlte Gebühren zurückzuverlangen.

Sie müssen ausdrücklich zustimmen, damit eine Gebührenerhöhung wirksam wird – eine „stillschweigende Zustimmung“ reicht nicht.

Wie und bis wann?

  1. Frist: Es gibt keine feste Widerspruchsfrist – jedoch sind Rückforderungen auf die letzten drei Jahre begrenzt (Verjährung nach § 195 BGB).
  2. Adresse: Kundenservice oder Reklamationsstelle Ihrer Bank – zu finden im Impressum oder auf Kontoauszügen.
  3. Form: Schriftlich mit Kontonummer/IBAN, klarer Forderung und Verweis auf die BGH-Rechtsprechung.
  4. Beilagen: Kontoauszüge (optional), Schreiben zur Gebührenerhöhung oder andere Nachweise.

Einspruch einreichen – Schritt für Schritt

  • Gebührenhistorie prüfen: Sehen Sie nach, ab wann die Kontoführungsgebühren erhöht wurden und ob Sie zugestimmt haben.
  • Widerspruch formulieren: Nutzen Sie unsere Vorlage, um formgerecht zu widersprechen und Erstattung zu fordern.
  • Einreichen: Senden Sie den Widerspruch per Post oder E-Mail an den Kundenservice Ihrer Bank.
  • Bestätigung anfordern: Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung und Aufstellung aller betroffenen Gebühren.
  • Rückzahlung verlangen: Fordern Sie konkret die Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge.
  • Reaktion prüfen: Viele Banken reagieren kulant, andere nur bei rechtlicher Klarheit – bleiben Sie sachlich.
  • Verbraucherschutz kontaktieren: Bei Ablehnung kann die Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle helfen.
  • Verjährung beachten: Rückforderungen sind nur für Zahlungen ab dem 1. Januar vor drei Jahren möglich.

Fehler, die den Einspruch unwirksam machen

  • Keine konkrete Forderung gestellt: Nur zu widersprechen reicht nicht – verlangen Sie auch Erstattung.
  • Falsche Frist vermutet: Viele glauben, sie hätten nur wenige Wochen Zeit – in Wahrheit gilt eine dreijährige Verjährungsfrist.
  • Widerspruch nur telefonisch: Ein Anruf reicht nicht – Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
  • Unvollständige Angaben: IBAN, Zeitraum oder betroffene Gebühren nicht klar genannt – erschwert Prüfung.
  • Keine Nachweise beigefügt: Ohne Kontoauszüge oder Erhöhungsmitteilungen ist die Argumentation schwächer.

Fragen & Antworten

Welche Gebührenerhöhungen sind nach dem BGH-Urteil unzulässig?

Unzulässig sind alle Erhöhungen, die ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung vorgenommen wurden – etwa durch Schweigen. Viele Banken haben Kontoführungsgebühren oder andere Entgelte automatisch angepasst, ohne dass Kundinnen und Kunden dem aktiv zugestimmt haben. Solche Anpassungen gelten laut BGH-Urteil (XI ZR 26/20) als unwirksam. Wurde Ihr Konto nachträglich teurer, ohne dass Sie schriftlich oder digital zugestimmt haben, können Sie diese Erhöhungen anfechten und Rückerstattung verlangen.

Wie weit zurück kann ich zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern?

Sie können alle unrechtmäßig erhobenen Gebühren bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils zum Jahresende. Beispiel: Gebühren aus dem Jahr 2021 verjähren Ende 2024. Wichtig ist, dass Sie den Widerspruch vor Ablauf der Frist einreichen, um Ihre Ansprüche zu sichern. Ein frühzeitiger Widerspruch stoppt die Verjährung nicht automatisch – notieren Sie daher alle Fristen und fordern Sie konkret die Rückerstattung für den Zeitraum ab [Datum].

Was tun, wenn die Bank die Rückzahlung ablehnt oder nicht reagiert?

Wenn Ihre Bank auf den Widerspruch nicht reagiert oder die Rückzahlung ablehnt, haben Sie mehrere Möglichkeiten: 1) Setzen Sie schriftlich eine Frist (z. B. 14 Tage). 2) Reichen Sie Beschwerde bei der zuständigen Schlichtungsstelle der Bank ein (z. B. beim Bankenombudsmann). 3) Kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale für rechtliche Unterstützung. 4) Im letzten Schritt können Sie den Anspruch auch gerichtlich geltend machen – die Erfolgschancen stehen gut, sofern keine Zustimmung zur Gebührenerhöhung nachgewiesen werden kann.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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