Widerspruch gegen Arbeitszeugnis Note

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Ein Arbeitszeugnis mit schlechterer als erwarteter Bewertung kann zukünftige Chancen stark beeinträchtigen. Viele Arbeitnehmer stellen erst beim Lesen fest, dass Formulierungen nicht ihrer tatsächlichen Leistung entsprechen. Wenn Sie sich ungerecht bewertet fühlen, sollten Sie handeln – möglichst zügig und strukturiert.

Hier erhalten Sie eine sofort einsetzbare Widerspruchsvorlage und eine klare Anleitung, wie Sie eine Zeugnisberichtigung beantragen können. Sie erfahren auch, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie typische Formulierungen richtig deuten.

Am Ende dieser Seite finden Sie die fertige Vorlage zur direkten Übernahme.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]


An den
[Name des Arbeitgebers]
[Abteilung – z. B. Personalabteilung]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


[Ort], [Datum]


Widerspruch gegen das Arbeitszeugnis vom [Datum des Zeugnisses]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich Widerspruch gegen das mir am [Datum des Zugangs] ausgestellte Arbeitszeugnis ein.


Begründung:


Nach eingehender Durchsicht des Zeugnisses stelle ich fest, dass insbesondere die Leistungs- und Verhaltensbewertung nicht meinem tatsächlichen Einsatz und Verhalten im Unternehmen entspricht. Die gewählte Formulierung deutet auf eine schlechtere Beurteilung hin, als sie objektiv gerechtfertigt wäre.


Konkret beziehe ich mich auf folgende Formulierungen:
[z. B. “Die Bewertung ‘zur Zufriedenheit’ entspricht lediglich der Note 3. Aufgrund meiner durchgehend positiven Leistungsrückmeldungen, Zielerreichung und Eigeninitiative bitte ich um Anpassung auf ‘stets zu unserer vollsten Zufriedenheit’.”]


Gemäß § 109 GewO habe ich Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Ich bitte daher um Ausstellung eines berichtigten Arbeitszeugnisses mit angemessener Bewertung entsprechend meiner Leistungen.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich und lassen Sie mir zeitnah ein korrigiertes Zeugnis zukommen.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift – bei postalischem Versand]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Arbeitszeugnis Note

Kurz & knapp: Die wichtigsten Infos

  • Wer? Arbeitnehmer, deren Arbeitszeugnis nicht der tatsächlichen Leistung entspricht
  • Wann? Möglichst unverzüglich nach Erhalt des Zeugnisses – ideal innerhalb weniger Wochen
  • Wie? Schriftlich mit konkreter Bezugnahme auf Formulierungen und Leistungsbelege
  • Kosten: Kostenlos – keine Gebühren für Widerspruch
  • Zuständige Stelle: Arbeitgeber, meist Personalabteilung oder direkte Vorgesetzte

Worauf stützt sich das?

Der Anspruch auf ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis ist gesetzlich in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Demnach haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

Das Zeugnis muss wahr, wohlwollend und vollständig sein. Arbeitgeber dürfen keine versteckten Negativformulierungen verwenden. Entspricht die Note oder Formulierung nicht den tatsächlichen Leistungen, kann eine Korrektur verlangt werden – notfalls auch gerichtlich. Grundlage hierfür ist auch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13).

Die § 242 BGB (Treu und Glauben) spielt ebenfalls eine Rolle: Das Zeugnis darf das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt behindern. Arbeitgeber müssen also faire Bewertungen ausstellen, die dem tatsächlichen Verhalten und den Leistungen entsprechen.

Erforderliche Schritte im Überblick

  1. Frist: Es gibt keine feste Frist, doch sollte der Widerspruch zeitnah erfolgen – ideal innerhalb von 2–4 Wochen nach Zugang.
  2. Adresse: Personalabteilung oder direkte Vorgesetzte – wie im Zeugnis oder Arbeitsvertrag angegeben.
  3. Form: Schriftlich mit konkretem Hinweis auf beanstandete Textstellen, bei Postversand mit Unterschrift.
  4. Beilagen: Kopie des Arbeitszeugnisses, Leistungsnachweise (z. B. Zielvereinbarungen, Feedback, E-Mails).

So gehen Sie vor

  • Zeugnis analysieren: Prüfen Sie genau die Formulierungen, insbesondere zur Leistung und zum Verhalten.
  • Zeugnissprache verstehen: Recherchieren Sie, was bestimmte Formulierungen (z. B. “zur Zufriedenheit”) wirklich bedeuten.
  • Begründung formulieren: Notieren Sie, warum bestimmte Aussagen unzutreffend oder unvollständig sind.
  • Widerspruch schreiben: Verwenden Sie unsere Vorlage und passen Sie sie individuell an.
  • Belege beifügen: Fügen Sie Nachweise hinzu, die Ihre bessere Bewertung stützen.
  • Senden: Übermitteln Sie den Widerspruch per Einschreiben oder E-Mail mit Bitte um schriftliche Rückmeldung.
  • Nachfassen: Fordern Sie ggf. nach zwei Wochen eine Antwort ein, falls keine Reaktion erfolgt.
  • Recht prüfen: Wenn keine Einigung erzielt wird, können Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

So gelingt der Einspruch – typische Fehler vermeiden

  • Keine konkrete Kritik: Allgemeine Aussagen ohne Bezug zu konkreten Formulierungen wirken wenig überzeugend.
  • Unwissen über Noten-Codes: Falsche Einschätzung von Formulierungen wie „zur Zufriedenheit“ als positiv.
  • Später Widerspruch: Wochenlanges Zögern schmälert die Chancen auf Korrektur.
  • Keine Nachweise: Mangelnde Belege zur Untermauerung der besseren Bewertung.
  • Emotionale Formulierungen: Persönliche Vorwürfe oder beleidigender Tonfall wirken kontraproduktiv.

Was andere auch gefragt haben

Wie erkenne ich, ob mein Arbeitszeugnis eine schlechte Note enthält?

Viele Zeugnisse klingen auf den ersten Blick positiv, enthalten aber codierte Formulierungen. Beispielsweise bedeutet “zur Zufriedenheit” in der Zeugnissprache nur die Note 3 (befriedigend), während “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” die Bestnote 1 (sehr gut) darstellt. Auch Aussagen wie „bemühte sich“ oder „zeigte Interesse“ können negativ gemeint sein. Vergleichen Sie daher die Formulierungen mit gängigen Zeugnisformulierungen oder nutzen Sie Online-Tools zur Analyse. Wenn Sie Zweifel haben, holen Sie eine professionelle Zweitmeinung ein – bei Gewerkschaften, Anwälten oder Beratungsstellen.

Kann ich ein neues Zeugnis verlangen, wenn mir das aktuelle zu schlecht ist?

Ja, Sie haben das Recht auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Wenn das aktuelle Zeugnis Formulierungen enthält, die Ihre Leistungen oder Ihr Verhalten unzutreffend darstellen, können Sie schriftlich eine Korrektur verlangen. Dabei müssen Sie begründen, warum bestimmte Aussagen nicht der Realität entsprechen, und idealerweise Nachweise beilegen. Kommt der Arbeitgeber Ihrer Bitte nicht nach, können Sie vor dem Arbeitsgericht auf Zeugnisberichtigung klagen. Ihre Chancen steigen, wenn Sie gute Leistungsbelege oder Zwischenzeugnisse vorweisen können.

Ist mein Zeugnis auch nach Monaten noch anfechtbar?

Grundsätzlich sollten Sie so schnell wie möglich reagieren, sobald Sie ein fehlerhaftes Zeugnis erhalten. Zwar gibt es keine starr gesetzliche Frist zur Anfechtung, aber die Gerichte erwarten in der Regel ein zügiges Handeln – meist innerhalb von 2–6 Wochen. Längere Verzögerungen können als Zustimmung zum Inhalt des Zeugnisses gewertet werden. Wenn Sie erst später bemerken, dass Ihr Zeugnis nicht korrekt ist, sollten Sie gute Gründe für die verspätete Reaktion nennen (z. B. Unkenntnis der Zeugnissprache). Entscheidend ist stets, wie plausibel und nachvollziehbar Ihre Argumentation ist.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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