Widerspruch gegen Versicherung Beitragserhöhung
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Wichtige Informationen zur Vorlage
Häufige Fragen zur Vorlage
Widerspruch gegen Versicherung Beitragserhöhung – Mustervorlage ansehen
Viele Versicherte erhalten plötzlich ein Schreiben mit einer Beitragserhöhung – etwa in der privaten Kranken-, Lebens- oder Sachversicherung. Doch nicht jede Erhöhung ist automatisch gültig. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine transparente Begründung – und genau daran scheitern viele Mitteilungen.
Wenn Sie der Beitragserhöhung nicht ausreichend informiert oder sogar überrumpelt wurden, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Auf dieser Seite erhalten Sie eine rechtssichere Vorlage und eine klare Anleitung, wie Sie Ihre Rechte als Versicherungsnehmer wahrnehmen.
Die Mustervorlage finden Sie am Ende der Seite zur direkten Verwendung.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
[Abteilung/Kundendienst – falls bekannt]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Vorname Nachname]
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Schlüsselinformationen kompakt
- Wer? Versicherungsnehmer, deren Beiträge erhöht wurden (z. B. PKV, Gebäude-, Lebens- oder Hausratversicherung)
- Wann? Möglichst zeitnah nach Zugang des Erhöhungsschreibens
- Wie? Schriftlich per Post oder E-Mail mit Verweis auf die fehlende Begründung
- Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
- Zuständige Stelle: Ihre jeweilige Versicherungsgesellschaft (siehe Schreiben)
Rechtlicher Hintergrund
Die rechtliche Grundlage findet sich insbesondere in § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Dort ist geregelt, dass Beitragserhöhungen nur zulässig sind, wenn sie aufgrund veränderter Rechnungsgrundlagen (z. B. steigende Kosten oder sinkende Sterbewahrscheinlichkeiten) erfolgen – und diese dem Versicherungsnehmer verständlich begründet werden.
Insbesondere private Krankenversicherungen stehen häufig in der Kritik, weil sie Beitragserhöhungen nicht hinreichend transparent erklären. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt regelmäßig unzulässige Erhöhungen ab.
Wenn eine solche Begründung fehlt oder unverständlich ist, können Sie die Wirksamkeit der Erhöhung anzweifeln – per Widerspruch und ggf. rechtlicher Klärung.
Formale Anforderungen & Fristen
- Frist: Es gibt keine starr gesetzliche Frist – dennoch sollte der Widerspruch zeitnah nach Zugang erfolgen (innerhalb weniger Wochen empfohlen).
- Adresse: An die Versicherungsgesellschaft, wie im Erhöhungsschreiben angegeben.
- Form: Schriftlich mit eindeutiger Ablehnung der Erhöhung, per Post (Einwurf-Einschreiben empfohlen) oder E-Mail.
- Anlagen: Kopie des Erhöhungsschreibens, bisheriger Versicherungsschein, relevante Vergleichsunterlagen (falls vorhanden).
Einspruch einlegen – so klappt’s
- Erhöhungsschreiben prüfen: Enthält es eine verständliche Begründung? Ist der Anlass nachvollziehbar?
- Vertrag vergleichen: Prüfen Sie, ob eine Anpassungsklausel im Vertrag vereinbart ist und was sie erlaubt.
- Widerspruch formulieren: Nutzen Sie unsere Vorlage und fügen Sie konkrete Angaben zu Ihrem Vertrag hinzu.
- Versenden: Senden Sie den Widerspruch rechtzeitig per Einwurf-Einschreiben oder E-Mail mit Sendebestätigung.
- Zahlungsverhalten anpassen: Weisen Sie die Versicherung darauf hin, dass Sie vorerst nur den bisherigen Beitrag leisten.
- Bestätigung abwarten: Bitten Sie um Rückmeldung zur rechtlichen Grundlage der Erhöhung.
- Beratung einholen: Wenden Sie sich bei Unsicherheit an die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
- Klage prüfen: Bei fortbestehendem Streit können Sie den Klageweg in Erwägung ziehen, um die Rückzahlung unzulässiger Erhöhungen durchzusetzen.
Häufige Stolperfallen
- Einfach zahlen: Wer die Erhöhung akzeptiert und zahlt, verliert später oft das Recht zur Rückforderung.
- Unbegründeter Widerspruch: Ohne konkrete Einwände und Bezug auf § 203 VVG ist der Widerspruch weniger wirksam.
- Zu lange gewartet: Ein verspäteter Widerspruch erschwert eine Rückforderung – handeln Sie zeitnah.
- Keine Nachweise gesichert: Ohne Kopie des Schreibens und Ihres Widerspruchs fehlt eine wichtige Beweisgrundlage.
- Telefonisch widersprochen: Nur schriftliche Einwendungen gelten rechtlich – dokumentieren Sie alles genau.
Alles Wichtige im Überblick
Darf meine Versicherung den Beitrag einfach so erhöhen?
Nein – eine Beitragserhöhung ist nur zulässig, wenn sie auf veränderten gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen basiert und dem Versicherungsnehmer transparent und nachvollziehbar erklärt wird (§ 203 VVG). Dazu gehört z. B., dass die Kalkulationsgrundlagen sich geändert haben. Wenn dieser Nachweis fehlt oder unklar ist, kann die Erhöhung unwirksam sein. In diesem Fall haben Sie das Recht, der Änderung zu widersprechen und ggf. sogar Rückforderungen geltend zu machen.
Was passiert, wenn ich der Erhöhung nicht widerspreche?
Wenn Sie der Beitragserhöhung nicht widersprechen und weiterhin den höheren Betrag zahlen, gilt das rechtlich als Zustimmung. Damit verlieren Sie in der Regel die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Erhöhung später anzufechten. Deshalb sollten Sie frühzeitig handeln – auch wenn Sie sich zunächst nur eine Erklärung der Erhöhung einholen wollen. Eine klare schriftliche Reaktion mit Hinweis auf § 203 VVG ist der richtige Weg, um sich rechtlich abzusichern.
Kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern?
Ja, wenn sich später herausstellt, dass die Beitragserhöhung unzulässig war (z. B. wegen fehlender Begründung), können Sie zu viel gezahlte Beiträge unter Umständen zurückfordern. Voraussetzung ist meist, dass Sie rechtzeitig widersprochen haben und keine stillschweigende Zustimmung durch Zahlung vorliegt. In vielen Fällen haben Gerichte Versicherungen zur Rückzahlung verpflichtet – insbesondere in der privaten Krankenversicherung. Lassen Sie Ihre Ansprüche durch eine Verbraucherzentrale oder einen spezialisierten Anwalt prüfen.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.