Widerspruch gegen O2 Vertragsänderung

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Häufige Fragen zur Vorlage

Widerspruch gegen O2 Vertragsänderung – Mustervorlage ansehen

O2 informiert Kundinnen und Kunden regelmäßig über Vertragsänderungen – z. B. neue Preise, zusätzliche Leistungen oder geänderte AGB. Doch nicht jede Änderung ist automatisch gültig. Wenn Sie nicht ausdrücklich zustimmen oder über Ihr Sonderkündigungsrecht nicht korrekt informiert wurden, können Sie widersprechen.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie sich erfolgreich gegen eine unerwünschte Vertragsänderung bei O2 wehren können. Sie erhalten eine rechtssichere Vorlage sowie eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung zur direkten Umsetzung.

Die fertige Mustervorlage finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]

An

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

[Ort], [Datum]

Widerspruch gegen die Vertragsänderung vom [Datum der Mitteilung] – Kundennummer: [Kundennummer], Vertragsnummer: [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der von Ihnen angekündigten Vertragsänderung zum [Datum] im Rahmen meines bestehenden Mobilfunk-/Festnetzvertrags.

Begründung:
Die von Ihnen mitgeteilte Änderung betrifft wesentliche Vertragsbestandteile (z. B. Preis, Laufzeit, Leistungen), denen ich ausdrücklich nicht zustimme. Laut § 57 TKG müssen Vertragsänderungen mindestens einen Monat im Voraus angekündigt und mit einem deutlichen Hinweis auf mein Sonderkündigungsrecht versehen sein.

Ich habe weder aktiv in die Änderung eingewilligt, noch wurde mir ein eindeutiger Hinweis auf mein Kündigungsrecht gegeben. Daher widerspreche ich hiermit frist- und formgerecht. Bitte bestätigen Sie mir, dass mein bestehender Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen O2 Vertragsänderung

Kurzfassung der wichtigsten Punkte

  • Wer? Alle O2-Kundinnen und -Kunden mit angekündigter oder bereits umgesetzter Vertragsänderung
  • Wann? Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung
  • Wie? Schriftlich per Brief, E-Mail oder über das O2-Kundenportal
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg

Gesetzlicher Rahmen

Rechtsgrundlage für den Widerspruch ist § 57 TKG (Telekommunikationsgesetz). Demnach muss der Anbieter Vertragsänderungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten ankündigen und dabei über Inhalt, Grund und Ihr Sonderkündigungsrecht informieren.

Fehlt dieser Hinweis oder ist er unvollständig, ist die Vertragsänderung rechtlich unwirksam. Zudem dürfen solche Änderungen nur erfolgen, wenn sie sachlich gerechtfertigt und vertraglich zulässig sind. In vielen Fällen lohnt sich daher ein .

Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie z. B. bei der Verbraucherzentrale.

Fristen & Bedingungen

  1. Frist: Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung einreichen.
  2. Adresse: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg, oder über das Kundenportal/E-Mail-Adresse aus dem Schreiben.
  3. Form: Schriftlich mit eindeutiger Ablehnung der Änderung und Bezug auf Kundendaten.
  4. Anlagen: Kopie der Änderungsmitteilung, ggf. Screenshots aus dem Kundenportal oder frühere Vertragsunterlagen.

So gehen Sie vor

  • Mitteilung prüfen: Kontrollieren Sie, was genau sich ändern soll und ob ein Sonderkündigungsrecht genannt wird.
  • Rechtslage prüfen: Änderungen dürfen nur angekündigt werden, wenn sie rechtlich zulässig sind – bei Zweifeln lohnt ein Widerspruch.
  • Widerspruch schreiben: Nutzen Sie unsere Vorlage, ergänzen Sie Ihre Vertragsnummer und den Änderungszeitpunkt.
  • Versenden: Senden Sie den Widerspruch per Post (Einwurf-Einschreiben empfohlen), per E-Mail oder über das Kundenportal.
  • Bestätigung fordern: Bitten Sie O2 schriftlich um Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.
  • Vertragsverlauf beobachten: Prüfen Sie Ihre nächste Rechnung und die Vertragsdaten im Kundenbereich.
  • Rechtshilfe nutzen: Bei unklarer Reaktion können Sie sich an die Schlichtungsstelle oder Verbraucherzentrale wenden.
  • Kündigungsrecht wahren: Wollen Sie ganz kündigen, tun Sie das fristgerecht und schriftlich mit Verweis auf § 57 TKG.

Vermeiden Sie diese Fallstricke

  • Zu spät reagiert: Wer nach Ablauf der Monatsfrist widerspricht, kann die Änderung nicht mehr anfechten.
  • Keine konkrete Angabe: Ein pauschales “Ich bin nicht einverstanden” reicht nicht – benennen Sie genau, was beanstandet wird.
  • Keine schriftliche Form: Mündliche Widersprüche sind nicht beweisbar – nutzen Sie immer den schriftlichen Weg.
  • Sonderkündigungsrecht ignoriert: Wer nicht fristgerecht kündigt oder widerspricht, akzeptiert die Änderung stillschweigend.
  • Keine Belege gesichert: Ohne Screenshots oder Kopien ist es schwer, die ursprünglichen Bedingungen zu belegen.

Unklarheiten? Hier gibt’s Antworten

Muss ich Vertragsänderungen bei O2 akzeptieren?

Nein. Wenn O2 Vertragsbestandteile ändern will, müssen Sie der Änderung nicht zustimmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vorher über jede Änderung und Ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren (§ 57 TKG). Erfolgt dies nicht oder unvollständig, ist die Änderung unwirksam. Sie können in diesem Fall schriftlich widersprechen und verlangen, dass Ihr Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgeführt wird. Nutzen Sie dazu unsere Muster-Vorlage.

Kann ich bei einer Vertragsänderung auch kündigen?

Ja. Wenn O2 eine Änderung am Vertrag ankündigt, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 57 TKG). Dieses Recht gilt unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit. Sie können den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen – vorausgesetzt, Sie tun dies innerhalb der Monatsfrist nach Zugang der Mitteilung. Wichtig ist, dass O2 in der Ankündigung deutlich auf dieses Recht hinweist. Falls nicht, verlängert sich Ihre Kündigungsfrist entsprechend.

Was tun, wenn O2 trotz Widerspruch die Änderungen umsetzt?

Wenn O2 Ihren Widerspruch ignoriert und die Änderungen trotzdem umsetzt, sollten Sie schriftlich erneut widersprechen und auf § 57 TKG verweisen. Dokumentieren Sie alle Vorgänge und Reaktionen. Wird Ihr Widerspruch weiterhin ignoriert, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur wenden. Diese kann kostenlos vermitteln. Alternativ ist auch eine Beschwerde über die Verbraucherzentrale oder ein rechtlicher Schritt über einen Anwalt möglich.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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