Widerspruch gegen Widerspruch

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Wichtige Informationen zur Vorlage

Häufige Fragen zur Vorlage

Widerspruch gegen Widerspruch – Mustervorlage ansehen

Ein Schreiben der Parkvision GmbH ist meist mit einer Vertragsstrafe für angeblich unerlaubtes Parken auf einem Privatparkplatz verbunden. Dabei handelt es sich nicht um ein behördliches Bußgeld, sondern um eine zivilrechtliche Forderung.

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unberechtigt ist – etwa wegen unklarer Beschilderung oder einer gültigen Parkberechtigung – können Sie Widerspruch einlegen. Auf dieser Seite erhalten Sie eine kostenlose Vorlage und eine klare Anleitung, wie Sie rechtssicher reagieren.

Die fertige Mustervorlage finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]


An

Parkvision GmbH
Postfach 10 13 33
20008 Hamburg


[Ort], [Datum]


Widerspruch gegen das Schreiben vom [Datum des Schreibens] – Aktenzeichen: [Vorgangsnummer einfügen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom [Datum] ein.


Begründung:

Ich halte die gegen mich geltend gemachte Forderung für unberechtigt. [Beispiel: Zum angegebenen Zeitpunkt bestand eine gültige Parkberechtigung / das Fahrzeug war nicht auf dem Gelände abgestellt / die Beschilderung war unklar oder nicht vorhanden / es bestand ein Sonderfall wie z. B. Kundenbesuch mit Parkschein oder Einfahrtsfehler].


Ich bitte um eine ausführliche Begründung der Forderung, insbesondere zu den angeblichen Vertragsbedingungen und zur Dokumentation des Verstoßes. Relevante Nachweise (z. B. Parkschein, Kaufbeleg, Fotos) füge ich diesem Schreiben bei.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Widerspruch

Zusammenfassung der Eckdaten

  • Wer? Fahrzeughalter oder -nutzer, die ein Forderungsschreiben von Parkvision erhalten haben
  • Wann? Möglichst innerhalb von 1–2 Wochen nach Erhalt des Schreibens
  • Wie? Schriftlich per Post (Einwurf-Einschreiben empfohlen) oder E-Mail
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Parkvision GmbH, Postfach 10 13 33, 20008 Hamburg

Juristische Grundlage in Kürze

Parkvision beruft sich bei ihren Forderungen auf eine angeblich stillschweigend geschlossene Nutzungsvereinbarung, die auf Grundlage der § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) durchgesetzt werden soll.

Entscheidend ist, ob eine solche Vereinbarung rechtlich zustande kam – also ob eine klar erkennbare und verständliche Beschilderung am Parkplatz vorhanden war, die auf Vertragsstrafen und Nutzungsregeln hinwies. Fehlt diese Grundlage, kann die Forderung rechtlich angreifbar sein.

Ein schriftlicher Widerspruch ist sinnvoll, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu weiterführende Informationen.

Was ist einzuhalten?

  1. Frist: Es gibt keine gesetzlich geregelte Einspruchsfrist – trotzdem sollte eine Reaktion möglichst innerhalb von 1–2 Wochen erfolgen.
  2. Adresse: Parkvision GmbH, Postfach 10 13 33, 20008 Hamburg oder per E-Mail an die im Schreiben genannte Adresse.
  3. Form: Schriftlich mit vollständigen Angaben (Name, Adresse, Aktenzeichen, Kennzeichen) – postalisch mit Unterschrift oder per E-Mail.
  4. Anlagen: Kopie des Schreibens, Nachweise wie Parkschein, Quittungen, Fotos der Beschilderung, Zeugenaussagen.

Anleitung zum Vorgehen

  • Schreiben prüfen: Kontrollieren Sie den Tatvorwurf, Datum, Uhrzeit, Kennzeichen und Parkdauer auf Richtigkeit.
  • Beschilderung dokumentieren: Falls unklar oder widersprüchlich, machen Sie Fotos und notieren Sie Standortdetails.
  • Nachweise sichern: Sichern Sie alle Belege – z. B. Parkschein, Einkaufsbeleg oder Aussagen von Zeugen.
  • Widerspruch formulieren: Nutzen Sie die Vorlage und ergänzen Sie diese mit Ihren spezifischen Angaben.
  • Versenden: Senden Sie den Widerspruch per Einwurf-Einschreiben oder E-Mail mit Versandnachweis.
  • Dokumentation sichern: Bewahren Sie Kopien von allem Schriftverkehr und Versandnachweisen auf.
  • Antwort abwarten: Parkvision wird in der Regel innerhalb weniger Wochen reagieren – prüfen Sie die Antwort genau.
  • Rechtsberatung erwägen: Bei Ablehnung oder Mahnbescheid kann juristische Unterstützung sinnvoll sein.

Typische Fehler vermeiden

  • Keine Reaktion: Wer nicht reagiert, riskiert Mahngebühren und Inkassoforderungen.
  • Zahlen ohne Prüfung: Bezahlen Sie nur, wenn Sie die Forderung als rechtmäßig geprüft haben.
  • Fehlende Angaben: Ohne Aktenzeichen oder Kfz-Kennzeichen kann Ihr Widerspruch nicht zugeordnet werden.
  • Beweise nicht beigefügt: Parkschein oder Foto der Beschilderung sollten unbedingt beigefügt werden.
  • Widerspruch nur telefonisch: Nur ein schriftlicher Widerspruch ist rechtlich verwertbar.

Häufige Fragen

Ist Parkvision eine offizielle Behörde?

Nein, Parkvision ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Es handelt nicht im Auftrag staatlicher Behörden, sondern als Betreiber oder Verwalter privater Parkflächen. Die Forderungen basieren auf zivilrechtlichen Vertragsannahmen. Deshalb gelten auch nicht die Regeln für Bußgelder, sondern das allgemeine Vertragsrecht. Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Forderung haben, können und sollten Sie diese zivilrechtlich bestreiten.

Was passiert, wenn ich einfach nicht auf das Schreiben reagiere?

Wenn Sie das Schreiben ignorieren, können Mahnungen, Inkassoverfahren oder ein gerichtlicher Mahnbescheid folgen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, selbst wenn die Forderung unberechtigt ist. Daher ist es ratsam, frühzeitig schriftlich zu widersprechen und Belege beizufügen. Dokumentieren Sie Ihre Kommunikation und heben Sie Versandnachweise auf. So vermeiden Sie Missverständnisse und schützen sich vor unnötigen Folgekosten. Die Verbraucherzentrale kann Sie im Zweifel beraten.

Was zählt als gültiger Nachweis für erlaubtes Parken?

Ein gültiger Nachweis kann z. B. ein Parkschein, eine Parkscheibe mit korrekt eingestellter Uhrzeit, ein Einkaufsbeleg bei Kundenparkplätzen oder ein Foto mit sichtbarer Parkregelung und Uhrzeit sein. Auch eine Bestätigung des Geschäftsbetreibers, bei dem Sie einkauften, kann hilfreich sein. Achten Sie darauf, dass Datum und Uhrzeit erkennbar sind. Je präziser Ihre Nachweise, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Forderung zurückgenommen wird.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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