Widerspruch gegen & Control Widerspruch
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Häufige Fragen zur Vorlage
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Ein Schreiben von Park & Control kann viele überraschen – meist geht es um eine Vertragsstrafe wegen angeblich unberechtigten Parkens auf einem Supermarkt- oder Privatparkplatz. Anders als bei behördlichen Bußgeldern handelt es sich hier um zivilrechtliche Forderungen privater Parkplatzbetreiber.
Wenn Sie den Vorwurf für unberechtigt halten, können Sie Widerspruch einlegen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine rechtssichere Vorlage sowie eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung – damit Sie sachlich und wirksam reagieren.
Am Ende der Seite finden Sie die Vorlage zur direkten Verwendung.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]
Park & Control PAC GmbH
Postfach 10 25 45
50465 Köln
[Vorname Nachname]
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Zusammenfassung der Eckdaten
- Wer? Fahrzeughalter oder -nutzer, die ein Forderungsschreiben von Park & Control erhalten haben
- Wann? Möglichst innerhalb von 1–2 Wochen nach Erhalt des Schreibens
- Wie? Schriftlich per Post (Einwurf-Einschreiben empfohlen) oder per E-Mail
- Kosten: Der Widerspruch ist kostenfrei
- Zuständige Stelle: Park & Control PAC GmbH, Postfach 10 25 45, 50465 Köln
Rechtsgrundlage
Park & Control stützt seine Forderungen auf das § 280 BGB (Verletzung von Vertragspflichten) oder eine behauptete stillschweigende Nutzungsvereinbarung beim Abstellen eines Fahrzeugs auf Privatgelände.
Ob diese rechtlich wirksam zustande gekommen ist, hängt davon ab, ob die Beschilderung vor Ort gut sichtbar und verständlich war. Ebenso wichtig ist, ob der Verstoß tatsächlich stattgefunden hat und korrekt dokumentiert wurde (z. B. durch Fotos, Uhrzeit, Kennzeichen).
Ein schriftlicher Widerspruch ist ratsam, wenn Sie die Forderung für unbegründet halten. Die Verbraucherzentrale informiert hierzu auf verbraucherzentrale.de.
Wie und bis wann?
- Frist: Es gibt keine gesetzliche Frist, aber eine Reaktion innerhalb von 1–2 Wochen ist empfehlenswert.
- Adresse: Park & Control PAC GmbH, Postfach 10 25 45, 50465 Köln, alternativ per E-Mail an die Adresse aus dem Schreiben.
- Form: Schriftlich mit vollständigen Daten (Name, Adresse, Aktenzeichen, Kennzeichen) – postalisch mit Unterschrift oder per E-Mail.
- Anlagen: Kopie des Schreibens, Parkschein, Fotos, Zeugenaussagen oder sonstige Nachweise zur Untermauerung Ihres Widerspruchs.
Wie funktioniert das genau?
- Schreiben sorgfältig lesen: Prüfen Sie Ort, Datum, Uhrzeit und behaupteten Verstoß. Stimmt alles mit der Realität überein?
- Beschilderung prüfen: War vor Ort ein Hinweis auf Vertragsbedingungen und mögliche Vertragsstrafe gut sichtbar?
- Nachweise sichern: Fotografieren Sie Parkplatz und Beschilderung. Sichern Sie ggf. Zeugen oder Zahlungsbelege.
- Widerspruch formulieren: Nutzen Sie unsere Vorlage und ergänzen Sie Ihre konkreten Angaben und Gründe.
- Versenden: Reichen Sie den Widerspruch per Einwurf-Einschreiben oder E-Mail ein – mit Versandnachweis.
- Antwort abwarten: Park & Control reagiert üblicherweise innerhalb einiger Wochen – ggf. mit Bestätigung oder Ablehnung.
- Nicht vorschnell zahlen: Bezahlen Sie erst, wenn die Forderung nachvollziehbar und gerechtfertigt ist.
- Weitere Schritte abwägen: Bei Ablehnung können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden oder juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
So gelingt der Einspruch – typische Fehler vermeiden
- Frist verstreichen lassen: Keine oder späte Reaktion kann zu Mahnverfahren oder Inkassokosten führen.
- Zahlen ohne Prüfung: Wer ungeprüft zahlt, verliert ggf. die Möglichkeit zur Verteidigung.
- Unvollständige Angaben: Aktenzeichen oder Kennzeichen fehlen – das erschwert die Zuordnung.
- Beweise vergessen: Wichtige Nachweise wie Parkschein oder Fotos werden nicht beigefügt.
- Widerspruch nur mündlich: Telefonate oder persönliche Aussagen reichen nicht – nur schriftlich zählt.
Alles Wichtige im Überblick
Ist Park & Control eine Behörde?
Nein, Park & Control ist ein privates Unternehmen. Es handelt nicht im Auftrag einer Stadt oder Polizei, sondern als Betreiber privater Parkflächen. Die Forderungen sind zivilrechtlich und beruhen auf der Annahme eines Parkvertrags, meist durch Schilder am Parkplatz. Anders als bei einem Bußgeldbescheid durch Behörden ist ein Einspruch hier formloser und hat keine gesetzlich geregelte Frist – dennoch sollte man zeitnah reagieren, wenn man die Forderung für unbegründet hält.
Was passiert, wenn ich einfach nicht reagiere?
Ignorieren Sie das Schreiben, kann Park & Control weitere Schritte einleiten – etwa Mahnungen oder das Einschalten eines Inkassobüros. Dadurch können zusätzliche Gebühren entstehen. In Einzelfällen wird auch ein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt. Daher ist es ratsam, schriftlich zu widersprechen, wenn Sie den Vorwurf für unbegründet halten. Mit einem klaren Schreiben können Sie Missverständnisse klären und unnötige Zusatzkosten vermeiden. Bewahren Sie alle Unterlagen gut auf und dokumentieren Sie Ihre Reaktion.
Muss ich zahlen, wenn keine klare Beschilderung vor Ort war?
Nein, ein Anspruch auf Vertragsstrafe besteht nur dann, wenn ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist – und das setzt eine klare, gut sichtbare Beschilderung voraus. Wenn Sie nachweisen können, dass die Hinweise am Parkplatz nicht lesbar, unvollständig oder missverständlich waren, haben Sie gute Chancen, sich gegen die Forderung zu wehren. Fertigen Sie unbedingt Fotos vom Parkplatz und der Umgebung an. Eine genaue Dokumentation ist entscheidend, um Ihre Argumentation im Widerspruch zu stützen.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.