Widerspruch gegen Parking Widerspruch

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Wichtige Informationen zur Vorlage

Häufige Fragen zur Vorlage

Widerspruch gegen Parking Widerspruch – Mustervorlage ansehen

Sie haben ein Forderungsschreiben von Loyal Parking erhalten – oft wegen angeblich unerlaubten Parkens auf einem privaten Parkplatz? Solche Schreiben überraschen viele Betroffene, da es sich nicht um ein staatliches Bußgeld handelt, sondern um eine zivilrechtliche Forderung.

Wenn Sie glauben, dass der Vorwurf unberechtigt ist, können Sie Widerspruch einlegen. Auf dieser Seite finden Sie eine kostenfreie Vorlage und eine klare Anleitung, wie Sie sich sachlich und rechtssicher gegen die Forderung wehren können.

Am Ende der Seite können Sie das Musterschreiben direkt übernehmen und verwenden.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]


An

Loyal Parking GmbH
Postfach 140101
80451 München


[Ort], [Datum]


Widerspruch gegen das Schreiben vom [Datum des Schreibens] – Aktenzeichen: [Vorgangs- oder Referenznummer einfügen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom [Datum] ein.


Begründung:

Ich bin der Ansicht, dass die gegen mich erhobene Forderung unbegründet ist. [Beispiel: Das Fahrzeug war zum angegebenen Zeitpunkt nicht dort abgestellt / es lag keine verbotene Nutzung vor / ich hatte eine gültige Parkberechtigung / es fehlt eine ordnungsgemäße Beschilderung / die Zahlungsaufforderung ist unverhältnismäßig].


Ich bitte um eine nachvollziehbare Begründung Ihrer Forderung und fordere Sie auf, den Vorgang zu prüfen und mir ggf. nachzuweisen, auf welcher Grundlage Sie den Anspruch erheben. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob die Bearbeitung damit abgeschlossen ist oder Sie an Ihrer Forderung festhalten.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen Parking Widerspruch

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wer? Fahrzeughalter oder -nutzer, die ein Forderungsschreiben von Loyal Parking erhalten haben
  • Wann? So schnell wie möglich nach Zugang – keine feste Frist, aber zügige Reaktion empfohlen
  • Wie? Schriftlich per Post oder E-Mail an Loyal Parking
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenlos
  • Zuständige Stelle: Loyal Parking GmbH, Postfach 140101, 80451 München

Relevante Gesetzesstellen

Bei Forderungen von Loyal Parking handelt es sich um privatrechtliche Ansprüche, nicht um behördliche Bußgelder. Die rechtliche Grundlage beruht auf dem § 280 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten) oder einer angeblich stillschweigend zustande gekommenen Nutzungsvereinbarung.

Oft wird behauptet, dass durch das Parken ein Vertragsverhältnis entstanden sei, etwa durch Hinweise auf Schildern („Vertragsstrafe bei unberechtigtem Parken“). Ob dies rechtlich wirksam ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Beschilderung und der Nachweislage ab.

Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, auf die Zahlungsaufforderung zu reagieren, wenn Sie den Anspruch für unbegründet halten – aber ein klarer Widerspruch kann Klarheit schaffen und Mahnkosten vermeiden. Informationen zur Rechtslage finden sich auch auf verbraucherzentrale.de.

Fristen & Bedingungen

  1. Frist: Keine gesetzliche Einspruchsfrist – aber binnen 1–2 Wochen zu reagieren ist sinnvoll.
  2. Adresse: Loyal Parking GmbH, Postfach 140101, 80451 München, ggf. auch per E-Mail wie im Schreiben angegeben.
  3. Form: Schriftlich, mit vollständigem Namen, Adresse, Kennzeichen und Aktenzeichen.
  4. Anlagen: Kopie des Schreibens, ggf. Fotos, Nachweise über Berechtigung, Abwesenheit oder falsch ausgewiesene Fläche.

In wenigen Schritten zum Einspruch

  • Schreiben prüfen: Überprüfen Sie, wann, wo und warum Loyal Parking die Forderung stellt. Notieren Sie Aktenzeichen, Kennzeichen, Datum.
  • Begründung überlegen: Gab es einen Parkschein? War das Fahrzeug dort überhaupt abgestellt? War die Beschilderung klar?
  • Nachweise sichern: Machen Sie ggf. Fotos vom Parkplatz, der Beschilderung oder befragen Sie Zeugen.
  • Widerspruch schreiben: Nutzen Sie unsere Vorlage und tragen Sie Ihre individuellen Gründe ein.
  • Versenden: Senden Sie das Schreiben per Post (Einwurf-Einschreiben empfohlen) oder per E-Mail.
  • Antwort abwarten: Loyal Parking reagiert in der Regel schriftlich – bewahren Sie den Schriftwechsel gut auf.
  • Nicht zahlen ohne Prüfung: Bezahlen Sie nichts vorschnell – erst, wenn die Forderung eindeutig berechtigt ist.
  • Beratung einholen: Bei Unsicherheiten hilft die Verbraucherzentrale oder eine rechtliche Erstberatung.

Was Sie besser nicht tun

  • Vorschnelle Zahlung: Viele zahlen ohne zu prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.
  • Keine Reaktion: Wer gar nicht reagiert, riskiert Mahnungen oder Inkassogebühren.
  • Unklare Angaben im Widerspruch: Fehlende Daten (z. B. Aktenzeichen, Kennzeichen) erschweren die Zuordnung.
  • Beweise nicht gesichert: Fotos vom Parkplatz oder Zeugen werden nicht frühzeitig organisiert.
  • Widerspruch ohne Nachweise: Eine reine Behauptung reicht oft nicht – Dokumente helfen Ihrer Argumentation.

Alles Wichtige im Überblick

Ist Loyal Parking eine staatliche Behörde?

Nein, Loyal Parking ist ein privates Unternehmen. Es handelt sich nicht um eine staatliche oder kommunale Behörde. Deshalb stellen sie auch keine Bußgelder im eigentlichen Sinne aus, sondern zivilrechtliche Forderungen. Grundlage ist meist eine behauptete Vertragsstrafe aufgrund eines Parkverstoßes auf einem Privatgrundstück. Ob diese Forderung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab. Die rechtliche Durchsetzbarkeit solcher Forderungen ist häufig umstritten, insbesondere wenn Beschilderung oder Nachweis fehlen.

Was passiert, wenn ich nicht auf das Schreiben von Loyal Parking reagiere?

Wenn Sie gar nicht reagieren, können Mahnungen, Inkassoschreiben oder ein gerichtliches Mahnverfahren folgen. Dabei können zusätzliche Gebühren entstehen. Dennoch bedeutet das nicht automatisch, dass Sie zahlen müssen – es kommt auf die Begründetheit der Forderung an. Wenn Sie überzeugt sind, dass die Forderung unberechtigt ist, sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen und Ihre Gründe darlegen. Bleiben Sie sachlich, liefern Sie Nachweise und bewahren Sie alle Unterlagen auf. Im Zweifel hilft auch die Verbraucherzentrale weiter.

Muss ich zahlen, wenn ich keinen Parkschein hatte?

Nicht unbedingt. Auch wenn kein Parkschein sichtbar war, muss Loyal Parking den Vertragsverstoß nachweisen – z. B. durch Fotos, klare Beschilderung, AGB-Hinweise auf dem Gelände. Fehlt die eindeutige Vertragsgrundlage, ist die Forderung möglicherweise nicht durchsetzbar. Es kommt auf den konkreten Fall an: Wurde auf dem Parkplatz auf eine Vertragsstrafe hingewiesen? War die Beschilderung sichtbar und verständlich? Prüfen Sie genau und reagieren Sie schriftlich – zahlen Sie nur, wenn die Forderung nachvollziehbar und belegt ist.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

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