Widerspruch gegen Gez Beitragsbescheid

Laden Sie hier die passende Vorlage für Ihren Widerspruch herunter.

Wichtige Informationen zur Vorlage

Häufige Fragen zur Vorlage

Widerspruch gegen Gez Beitragsbescheid – Mustervorlage ansehen

Ein Beitragsbescheid vom Beitragsservice (ehem. GEZ) kann Fehler enthalten – etwa bei doppelten Anmeldungen, Umzügen oder bereits beantragten Befreiungen. Viele Betroffene stellen sich dann die berechtigte Frage: Muss ich das wirklich zahlen?

Mit einem Widerspruch können Sie sich gegen den Bescheid wehren. Auf dieser Seite finden Sie eine rechtssichere Widerspruchsvorlage und eine einfache Anleitung, wie Sie Ihren Widerspruch erfolgreich einreichen.

Die fertige Vorlage steht am Ende dieser Seite zur direkten Verwendung bereit.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]


An

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln


[Ort], [Datum]


Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vom [Datum des Bescheids] – Beitragsnummer: [Beitragsnummer einfügen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vom [Datum] ein.


Begründung:

Der zugrunde liegende Bescheid ist aus meiner Sicht inhaltlich fehlerhaft bzw. unzutreffend. [Beispiel: Die Wohnung wurde bereits abgemeldet / es handelt sich um eine doppelte Erfassung / eine Befreiung wurde beantragt bzw. bewilligt / ich bin umgezogen / die Wohnung ist nicht bewohnt].


Ich bitte um Überprüfung der Festsetzung sowie um eine schriftliche Stellungnahme. Relevante Nachweise (z. B. Meldebescheinigung, Befreiungsbescheid, Kündigungsbestätigung) füge ich diesem Schreiben bei.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Vorname Nachname]

Widerspruch jetzt herunterladen

Wählen Sie hier das Format: PDF oder Word.



Widerspruch gegen Gez Beitragsbescheid

Kurz & knapp: Die wichtigsten Infos

  • Wer? Jede Person, die einen fehlerhaften oder unberechtigten Beitragsbescheid vom Beitragsservice erhalten hat
  • Wann? Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids
  • Wie? Schriftlich per Post, Fax oder online über das Kontaktformular des Beitragsservice
  • Kosten: Der Widerspruch ist kostenfrei
  • Zuständige Stelle: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln

Rechtsgrundlage

Der Rundfunkbeitrag ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) geregelt. Dort ist unter anderem in § 10 RBStV die Festsetzung per Bescheid vorgesehen.

Gegen einen solchen Bescheid kann Widerspruch gemäß § 68 VwGO in Verbindung mit § 70 Abs. 1 VwGO eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Erfolgt keine Entscheidung innerhalb von drei Monaten, kann nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage erhoben werden.

Die genauen Regelungen zu Befreiungen oder Ermäßigungen finden sich in www.rundfunkbeitrag.de, der offiziellen Seite des Beitragsservice.

Was ist einzuhalten?

  1. Frist: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids beim Beitragsservice eingehen.
  2. Adresse: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln, per Post oder online über das Kontaktformular.
  3. Form: Schriftlich mit Unterschrift bei postalischem Versand oder online mit vollständigen Angaben.
  4. Anlagen: Kopie des Bescheids, ggf. Meldebescheinigung, Abmelde- oder Befreiungsnachweise, sonstige relevante Unterlagen.

Einspruch einreichen – Schritt für Schritt

  • Bescheid prüfen: Kontrollieren Sie Angaben wie Name, Adresse, Beitragsnummer und Zeitraum auf Richtigkeit.
  • Widerspruchsgrund ermitteln: Klären Sie, warum der Bescheid aus Ihrer Sicht falsch ist – z. B. doppelte Wohnung, Befreiung übersehen.
  • Nachweise beschaffen: Sammeln Sie Dokumente, die Ihre Argumentation stützen (Meldebescheinigung, Befreiungsbescheid, Abmeldebestätigung).
  • Widerspruch formulieren: Nutzen Sie unsere Vorlage und passen Sie sie an Ihren Fall an.
  • Absenden: Senden Sie den Widerspruch per Post oder online an den Beitragsservice. Fax ist ebenfalls möglich.
  • Eingangsbestätigung aufbewahren: Dokumentieren Sie den Versand oder Screenshot der Online-Einreichung.
  • Bearbeitung abwarten: Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Nach drei Monaten greift das Recht auf Untätigkeitsklage.
  • Reaktion prüfen: Bei Ablehnung prüfen Sie die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

So gelingt der Einspruch – typische Fehler vermeiden

  • Fristversäumnis: Der Widerspruch wurde nach Ablauf der Monatsfrist eingereicht.
  • Unvollständige Angaben: Es fehlen wichtige Daten wie Beitragsnummer oder genaue Begründung.
  • Keine Nachweise: Relevante Unterlagen wie Meldebescheinigungen wurden nicht mitgeschickt.
  • Widerspruch an falsche Stelle: Das Schreiben wurde nicht beim Beitragsservice eingereicht.
  • Widerspruch nur telefonisch: Telefonische Einwände gelten nicht als formwirksamer Widerspruch.

Typische Fragen verständlich erklärt

Was tun, wenn ich bereits befreit bin, aber trotzdem einen Bescheid bekomme?

Wenn Sie bereits über einen gültigen Befreiungsbescheid verfügen, dieser aber vom Beitragsservice nicht berücksichtigt wurde, sollten Sie dem Widerspruch eine Kopie des Befreiungsbescheids beilegen. Möglicherweise wurde der Beitrag automatisiert festgesetzt, ohne dass Ihr Status aktualisiert wurde. Wichtig: Weisen Sie im Widerspruch konkret auf das Ausstellungsdatum und den Befreiungszeitraum hin. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben mit der Beitragsnummer übereinstimmen. In vielen Fällen wird der Fehler dann zeitnah korrigiert.

Was passiert, wenn der Beitragsservice nicht auf meinen Widerspruch reagiert?

Wenn nach drei Monaten keine Antwort auf Ihren Widerspruch erfolgt, gilt dies als sogenannte Untätigkeit (§ 75 VwGO). In diesem Fall dürfen Sie eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Vorher sollten Sie schriftlich beim Beitragsservice nachfragen und um Bearbeitungsstand bitten. Dokumentieren Sie Ihre Anfragen und Versandnachweise. Eine Klage sollte gut vorbereitet sein – eventuell mit Unterstützung einer Verbraucherzentrale oder rechtlichen Beratung.

Muss ich zahlen, obwohl ich Widerspruch eingelegt habe?

Ja, der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Sie müssen den geforderten Betrag zunächst zahlen, auch wenn Sie Widerspruch eingelegt haben. Nur wenn Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und dieser bewilligt wird, kann die Zahlung aufgeschoben werden. Solch ein Antrag muss separat und gut begründet eingereicht werden. Andernfalls drohen Mahnungen, Säumniszuschläge oder Vollstreckungsmaßnahmen trotz laufenden Verfahrens.


Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

Andere Vorlagen, die für Sie interessant sein könnten